Objektbeschreibung
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Das vorhandene Gebäude wurde im Jahr 1951 als Behelfsheim mit einer Wohnfläche von ca. 45 m² genehmigt. Die Beurteilung des Bestandsgebäudes und einer möglichen zukünftigen Nutzung erfolgt auf Grundlage von § 35 BauGB, der das Bauen im Außenbereich regelt.
Für den genehmigten Behelfsbau besteht weiterhin Bestandsschutz. Nach Auskunft des Bauordnungsamtes wird nach einem Abriss keine erneute Baugenehmigung erteilt.
Das Grundstück kann als private Grünfläche genutzt werden. Es ist nicht erschlossen. Auf dem Grundstück befindet sich eine Versickerungsgrube, die undicht ist. Eine Stromleitung ist vorhanden, muss jedoch vor einer Nutzung fachmännisch überprüft werden.
Im Rahmen einer routinemäßigen Wasseruntersuchung des Brunnens im Gewann Kriegäcker wurden bei den Parametern Bor, Eisen und Mangan Werte festgestellt, die oberhalb der Vergleichswerte der Trinkwasserverordnung liegen. Aus diesem Grund darf das Brunnenwasser bis auf Weiteres nur eingeschränkt genutzt werden:
– Das Wasser darf nicht als Trinkwasser verwendet werden, insbesondere darf es nicht zum Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen und Getränken oder zum Zähneputzen benutzt werden.
– Eine Nutzung als Brauchwasser, zum Beispiel zur Bewässerung von Grünflächen, ist bis auf Weiteres möglich.
– Das Gießen von Obst und Gemüse wird nicht empfohlen.