Objektbeschreibung

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Das vorhandene Gebäude wurde im Jahr 1951 als Behelfsheim mit einer Wohnfläche von ca. 45 m² genehmigt. Die Beurteilung des Bestandsgebäudes und einer möglichen zukünftigen Nutzung erfolgt auf Grundlage von § 35 BauGB, der das Bauen im Außenbereich regelt.

Für den genehmigten Behelfsbau besteht weiterhin Bestandsschutz. Nach Auskunft des Bauordnungsamtes wird nach einem Abriss keine erneute Baugenehmigung erteilt.

Das Grundstück kann als private Grünfläche genutzt werden. Es ist nicht erschlossen. Auf dem Grundstück befindet sich eine Versickerungsgrube, die undicht ist. Eine Stromleitung ist vorhanden, muss jedoch vor einer Nutzung fachmännisch überprüft werden.

Im Rahmen einer routinemäßigen Wasseruntersuchung des Brunnens im Gewann Kriegäcker wurden bei den Parametern Bor, Eisen und Mangan Werte festgestellt, die oberhalb der Vergleichswerte der Trinkwasserverordnung liegen. Aus diesem Grund darf das Brunnenwasser bis auf Weiteres nur eingeschränkt genutzt werden:

– Das Wasser darf nicht als Trinkwasser verwendet werden, insbesondere darf es nicht zum Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen und Getränken oder zum Zähneputzen benutzt werden.
– Eine Nutzung als Brauchwasser, zum Beispiel zur Bewässerung von Grünflächen, ist bis auf Weiteres möglich.
– Das Gießen von Obst und Gemüse wird nicht empfohlen.

Lage

Das Objekt befindet sich im Karlsruher Stadtteil Knielingen und liegt im Außenbereich.

Knielingen zählt zu den ältesten und zugleich grünsten Stadtteilen im Nordwesten von Karlsruhe. Der Stadtteil liegt reizvoll zwischen Rhein, Wald- und Naherholungsflächen und verbindet dörflichen Charakter mit den Vorzügen einer Großstadt.

Die Karlsruher Innenstadt ist über die Straßenbahn gut erreichbar. Zudem bestehen schnelle Anbindungen an überregionale Straßenverbindungen, insbesondere in Richtung Rheinland-Pfalz über die Rheinbrücke. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Kindergärten und Schulen sind im Stadtteil vorhanden. Durch die Nähe zu Rheinauen, Grün- und Wasserflächen sowie Wander- und Radwegen bietet Knielingen einen hohen Naherholungswert. Ein aktives Vereins- und Gemeindeleben prägen zusätzlich das gewachsene Stadtteilleben.

Sonstiges

Das Grundstück wird im Gebotsverfahren verkauft. Das Mindestgebot beträgt 50.000,00 €. Gebote können ab sofort bis zum 05.10.2026, 12:00 Uhr, per E-Mail an gk3@volkswohnung.de
abgegeben werden.

Allgemeiner Hinweis zum Verkaufsverfahren:
Der Verkäufer behält sich vor, Angebote abzulehnen und ist nicht verpflichtet, das Objekt an den Höchstbietenden oder überhaupt zu veräußern. Makleranfragen sind nicht erwünscht.

Gewann Kriegäcker 3
76187 Karlsruhe

Anhänge

Weiteres Infomaterial zum Objekt

3 Energieausweis_GEG_2024 2 Lageplan Eigentumskarte_Stad