Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Volkswohnung GmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://volkswohnung.de veröffentlichten Webseiten.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG sowie mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der EN 301 549 (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Das für den Datenschutzdialog verwendete Plugin „Real Cookie Banner“ verändert Attribute im Code der Website. Solange keine Auswahl im Datenschutzdialog getroffen wurde, erscheinen die folgenden Fehlermeldungen im validator.w3.org: „attribute consent-* not allowed“, „attribute nitro-exclude not allowed“, „a link element must have a href or imagesrcset attribute“. Nach einer Auswahl im Datenschutzdialog werden die Attribute wieder richtig dargestellt. Die Entwickler des „Real Cookie Banner“ haben die Beseitigung dieser Probleme in die Entwicklungsroadmap aufgenommen.
- Die Eingabefelder des Kontaktformulars sind nicht mit programmatisch verknüpften Beschriftungen versehen. Nutzende von Screen Readern können die Felder daher nicht eindeutig identifizieren. Wir arbeiten an der Korrektur.
- Das Formular zum Aufgeben eines Mietgesuchs wird ausschließlich per JavaScript geladen und ist für Nutzende ohne JavaScript-Unterstützung sowie bei einigen assistiven Technologien nicht zugänglich. Als Alternative steht die persönliche Aufnahme des Mietgesuchs in unseren Servicebüros sowie telefonisch unter 0721 35 06 350 zur Verfügung.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.11.2023 erstellt und zuletzt am 30.04.2026 aktualisiert. Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Ziff. 1 L-BGG-DVO, einer stichprobenartigen Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit sowie einer strukturierten HTML-Analyse anhand der WCAG 2.1 Erfolgskriterien, Konformitätsstufe AA.”
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne melden:
Pia Lux
Leiterin Kommunikation und Unternehmensentwicklung
Volkswohnung GmbH
Ettlinger-Tor-Platz 2
76137 Karlsruhe
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.