Häufig gestellte Fragen für Mieter:innen
Die wichtigsten Fragen rund ums Wohnen
Laden Sie sich das Antragsformular hier oder im Serviceportal Meine Vowo herunter und schicken es uns ausgefüllt zu. Oder Sie melden sich bei unserem Service-Center telefonisch unter 0721 35 06 350 oder per E-Mail unter service@volkswohnung.de.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen Kosten entstehen können, wenn Sie den Schlüssel verlieren, er kaputtgeht oder die Schließanlage ausgetauscht werden muss. Das Anfertigen von Zusatzschlüsseln ist immer kostenpflichtig.
Um größere Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die einen Schlüsselverlust abdeckt.
In jedem Fall: Nehmen Sie sobald wie möglich Kontakt zu uns auf.
Denn jeder Mensch kann in eine finanzielle Notlage kommen. Wichtig ist, dass Sie sofort handeln und uns kontaktieren. Egal ob Mietschulden oder Probleme mit dem Jobcenter – wir tun alles, um gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns per Telefon unter 0721 35 06 350
Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Wohnkosten, der nur auf Antrag gezahlt wird. Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Wohnkostenbelastung ab. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Stadt Karlsruhe.
Bitte wenden Sie sich an das von Ihnen beauftragte Unternehmen.
Bitte melden Sie den Schaden unserem Service-Center oder nutzen Sie unser Serviceportal Meine Vowo. Hier können Sie auch Fotos des Schadens hochladen. Wir beauftragen für Sie unseren Hausmeister oder eine Fachfirma. Diese machen mit Ihnen einen Termin aus.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Beschwerden nachgehen können, die uns schriftlich vorliegen. Wählen Sie dazu bitte den Postweg oder schicken Sie eine E-Mail an service@volkswohnung.de.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei Ihrer Beschwerde ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer angeben.
Der Glasfaserausbau ist in unseren Wohnanlagen geplant und wird in drei Phasen durchgeführt:
Phase 1: Zuerst werden die Neubauten angeschlossen.
Phase 2: Danach werden ca. 80 % unserer Wohnungen bis zum Jahr 2029 ausgestattet.
Phase 3: Schließlich wird der restliche Bestand bis 2035 angeschlossen.
Sobald wir genauere Informationen von den Stadtwerken Karlsruhe darüber haben, wann Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung an Glasfaser angeschlossen wird, informieren wir Sie umgehend.
Der Glasfaserausbau ist ein umfassendes, stadtweites Infrastrukturprojekt, das viele Arbeitsschritte umfasst und daher Zeit benötigt.
Komplexität des Projekts: Der Ausbau erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken Karlsruhe, der Volkswohnung, der Stadt Karlsruhe und mehreren externen Firmen. Diese Kooperation ist notwendig, um die hohen Qualitätsstandards zu gewährleisten und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Vielfältige Arbeitsschritte: Jeder Schritt im Ausbauprozess, von der Planung bis zur Umsetzung, muss sorgfältig und präzise durchgeführt werden. Neben Wünschen und Anforderungen sind besonders städtische Koordinierungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich, die nicht beeinflussbar sind.
Durch die Berücksichtigung all dieser Faktoren stellen wir sicher, dass der Ausbau reibungslos und nachhaltig verläuft und dass letztendlich möglichst alle Mieter:innen von einer schnellen und zuverlässigen Glasfaserverbindung profitieren können.
Die Stadtwerke Karlsruhe verfügen über langjährige Erfahrungen beim Aufbau stadtweiter Netzwerke, einschließlich des Glasfaserausbaus. Diese Erfahrung und Expertise sind entscheidend, um ein Projekt dieser Größenordnung erfolgreich umzusetzen.
Die Auswahl der Stadtwerke Karlsruhe ergab sich aus einem objektiven Auswahlverfahren. Bei diesem Verfahren wurden alle relevanten Kriterien wie technische Kompetenz, lokales Know-How und Zuverlässigkeit eingehend bewertet.
Unser Ziel ist es, einen qualitativ hochwertigen und nachhaltig stabilen Netzwerkausbau zu gewährleisten, der den Bedürfnissen unserer Mieterschaft gerecht wird.
Die Kooperation zum Glasfaserausbau bezieht sich nur auf den Bestand der Volkswohnung. Einzeleigentümer:innen und Wohneigentumsgemeinschaften entscheiden eigenständig über die TV-Grundversorgung und den Glasfaserausbau. Bei Fragen kontaktieren Sie direkt die Stadtwerke Karlsruhe.
Das Trinkwasser für die Stadt Karlsruhe stammt aus den vier Karlsruher Wasserwerken im Hardtwald, Durlacher Wald, Mörscher Wald und Rheinwald. Es ist von höchster Qualität und kann bedenkenlos konsumiert sowie zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.
Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung wird das Trinkwasser regelmäßig auf eine Vielzahl von Stoffen untersucht. Mehr Informationen gibt es im Transparenzportal der Stadt Karlsruhe.
Ein fehlender Haltegriff oder die schwer zugängliche Badewanne – vielleicht kann Ihre Wohnung mit einfachen Mitteln angepasst werden, damit Sie auch im Alter oder bei körperlicher Einschränkung selbstbestimmt dort leben können. Die Wohnberatung der Paritätischen Sozialdienste unterstützt und berät Sie sachkundig, unabhängig und kostenfrei zu folgenden Fragen: Welche Technik und Hilfsmittel sind für Ihre Situation sinnvoll? Welche Umbaumaßnahmen sind zu empfehlen? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Bei einem Hausbesuch wird mit Ihnen zusammen eine Lösung entwickelt.
Auf Wunsch unterstützt Sie auch ein ehrenamtlicher Begleitservice z.B. bei Besuchen von Handwerkern. Nutzen Sie dieses Angebot und vereinbaren Sie einen Termin mit den Paritätischen Sozialdiensten unter 0721 912 30 55
Füreinander da sein! Das Angebot der Diakonie Karlsruhe unterstützt ältere Menschen nach einem Aufenthalt in einer Klinik, einer Rehabilitationseinrichtung oder Kurzzeitpflege. Ehrenamtliche begleiten durch praktische Hilfen im Alltag, wie Botengänge und Einkäufe, und sind als Ansprechperson da. Maximal acht Wochen können begleitet werden.
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich an die Diakonie Karlsruhe: E-Mail senden, 0721 203 97-234
Informationen zum Angebot finden Sie auf der Website der Diakonie Karlsruhe.
Auch bei einigen unserer Gebäude ist es erforderlich, Leitungen zu sanieren, Fenster bzw. Bäder zu erneuern oder Wärmedämmungen an den Fassaden anzubringen. Unser Anliegen ist es, die Wohnqualität zu verbessern und zeitgemäße Energiekonzepte umzusetzen. Auf Mieterseite hält sich die Freude meist in Grenzen, wenn Handwerksfirmen die Regie übernehmen und Gerüste aufgestellt werden.
Um unserer Mieterschaft in dieser Phase zur Seite zu stehen, beraten und unterstützen wir sie telefonisch, in Mietersprechstunden oder bei Hausbesuchen. Wir informieren über anstehende Maßnahmen, helfen bei Fragen und Problemen und begleiten sie durch diese belastende Zeit.
Wenn ein Wohnungswechsel erforderlich ist – wegen bevorstehender Modernisierung, Instandsetzung oder Entmietung – bieten wir unsere Hilfe an: Durch ein umfassendes Umzugsmanagement mit persönlicher Betreuung berücksichtigen unsere Mitarbeitenden die Bedürfnisse der Betroffenen. So können Mieterinnen und Mieter ggf. vorübergehend während einer Bauphase Ausweichwohnungen nutzen oder dauerhaft in ein neues Zuhause ziehen. Wir begleiten und unterstützen in jeder Situation von A bis Z und helfen mit unseren Vertragspartnern bei der Organisation der Um- bzw. Rückzüge.
Mietrechtliche Fragen
Die Verbrauchsinformation informiert Sie darüber, wie viel Wärme und Wasser Sie in Ihrer Wohnung monatlich verbrauchen. Als Vermieterin sind wir seit dem 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese Informationen monatlich zur Verfügung zu stellen. Allerdings gilt die Regelung nur für Wohnungen mit fernauslesbaren Zählern.
Bei der unterjährigen Verbrauchsinformation (kurz: UVI) handelt es sich um monatliche Daten, die den Mieter:innen zur Verfügung gestellt werden, um den monatlichen Verbrauch zu kontrollieren, mit dem Ziel, Energie einzusparen. Diese Daten sind nicht plausibilisiert.
Die Abrechnungsverbrauchsinformation (kurz: AVI oder IDA) informiert einmal jährlich mit der Heizkostenabrechnung über den tatsächlichen Verbrauch des Gebäudes und den eigenen Verbrauch. Der eigene Verbrauch wird mit dem Durchschnittsverbrauch des Gebäudes verglichen. Die Daten der Abrechnungsverbrauchsinformation sind plausibilisiert, basieren also auf den tatsächlichen Verbrauchswerten. Häufig gestellte Fragen zur AVI können Sie hier als PDF herunterladen.
Heizungsverbrauch: Ist Ihre Wohnung mit elektronischen Heizkostenverteilern (fernauslesbar) ausgestattet, werden die Ablesewerte in kWh (Kilowattstunden) umgerechnet oder alternativ die Ablesewerte des Wärmemengenzählers, soweit vorhanden. Bitte beachten Sie, dass die Verbrauchsmengen in der Heizperiode (Oktober bis März) deutlich höher sind als in den heizfreien Monaten.
Warmwasserverbrauch: der Ablesewert der Warmwasserzähler in m³ (Kubikmeter) wird in kWh umgerechnet.
Schätzungen: Sollten Ablesewerte aus technischen Gründen fehlen, werden in der Regel Schätzwerte vom Messdienst zur Verfügung gestellt. Diese sind mit einer (1) gekennzeichnet. Im Serviceportal oder in der App Meine Vowo sehen Sie die Schätzwerte, wenn Sie mit der Maus über die Grafik fahren.
Vergleich normierter Durchschnittsverbrauch: Hier wird Ihr Verbrauch mit dem Verbrauch eines Durchschnittsnutzers verglichen. Vergleichskriterien sind hier z. B. der Energieträger, die Anlagentechnik oder die Gebäudegröße.
Die monatliche Verbrauchsinformation ist keine Abrechnung, sondern lediglich eine Information über die Verbrauchsdaten des letzten Monats. Da diese im monatlichen Rhythmus bereitgestellt wird, wäre eine Abrechnung nicht möglich. Deshalb erfolgen auch keine Plausibilitäts- oder Fehlerprüfungen.
Ziel dieser neuen gesetzlichen Regelung ist es, dass Sie regelmäßig und transparent über Ihren Energieverbrauch informiert werden. Dadurch können Sie bewusster mit Ressourcen (Brennstoffen und Wasser) umgehen und gegebenenfalls Ihren eigenen Energieverbrauch reduzieren.
Ja. Die monatliche Verbrauchsinformation ersetzt nicht die jährliche Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Die Angaben zum Verbrauch finden sich nicht analog in der Abrechnung wieder.
Durch die Verbrauchsinformation sollen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Verbrauchsverhalten zu kontrollieren und bei Bedarf anzupassen.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe gemäß § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung.
Die Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit der elektrischen Energie und bezeichnet die Energie, die bei einer Leistung von einem Kilowatt während einer Stunde verbraucht wird. So soll transparent werden, wie viel Energie in Kilowattstunden (kWh) für die Wärme- und Warmwasserversorgung verbraucht wurde, um Möglichkeiten zum Energiesparen erkennen zu können. Zudem sind die Verbräuche der einzelnen Energien (Heizung, Warmwasser) über die Einheit kWh zusammengefasst, um den Vergleich zum Durchschnittsnutzer zu ermöglichen
Um den Energieverbrauch darzustellen und vergleichbar machen zu können, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Ausweis in kWh erfolgt. Die konkreten Kosten liegen bei Erstellung der Verbrauchsinformation noch nicht vor, sondern erst nach Abschluss der Abrechnungsperiode. Daher können wir keine Angabe über die zu erwartenden Kosten machen.
Es kann vorkommen, dass die Daten eines Wohngebäudes in einem Monat nicht per Funk ausgelesen werden konnten.
Leider nein. Der Gesetzgeber hat alle Vermieter verpflichtet, Mieterinnen und Mietern diese Information monatlich zur Verfügung zu stellen.
Melden Sie sich in unserem Serviceportal Meine Vowo an. Dort können Sie unkompliziert und schnell Ihre Verbrauchsdaten einsehen. Dieses Angebot ist für Sie kostenlos.
Leider nein. Zurzeit besteht noch keine gesetzliche Verpflichtung über die Bereitstellung der Daten per E-Mail. Aber wir bereiten schon alles vor, damit wir auch diese Alternative künftig anbieten können. Bis dahin haben Sie die Möglichkeit, sich in unserem Serviceportal Meine Vowo anzumelden. Über das Portal erhalten Sie die monatlichen Informationen zu Ihren Verbrauchsdaten kostenlos.
Der Vorteil an der App Meine Vowo und dem Portal auf der Website ist die Digitalisierung. Ein Papierausdruck der dort aufgeführten Daten ist, auch hinsichtlich der Ressourcenschonung, nicht geplant.
Bitte senden Sie uns eine Nachricht, wir werden Ihnen die Kosten zurückerstatten.
Leider nein. Der Gesetzgeber hat alle Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, ihren Mieterinnen und Mietern jeden Monat diese Daten zur Verfügung zu stellen.
Die Erstellung der monatlichen Informationsschreiben ist ein erheblicher Aufwand, bei dem Kosten für den Druck und den Versand anfallen. Einen Teil dieser Kosten stellen wir im Rahmen der Heizkostenabrechnung mit 2,50 Euro pro Monat in Rechnung.
Die Daten werden immer im aktuellen Monat für den Vormonat verschickt. Das heißt, im März erhalten Sie die Daten für Februar.
Ja, die Kosten werden separat aufgeführt.
Die monatlichen Verbrauchsinformationen dienen nur dem Überblick über den eigenen Wärmeverbrauch. Dadurch soll jede Mieterin und jeder Mieter die Möglichkeit haben, das eigene Verhalten anzupassen.
Bei der Heizkostenabrechnung werden die tatsächlichen Anfangswerte und die tatsächlichen Endwerte der Abrechnungsperiode berücksichtigt.
Ja, Sie können Ihre monatliche Vorauszahlung um diesen Betrag anpassen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Die Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten aus einem fernablesbaren Zähler darf nur durch die Gebäudeeigentümerin, also die Volkswohnung, oder einen von ihr beauftragen Dritten erfolgen. Falls erforderlich, werden die Daten auch zur Erfüllung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung und zur Abrechnung mit dem Nutzer bzw. der Nutzerin oder zur Erfüllung der Informationspflicht erhoben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie ganz unten auf unserer Website unter Datenschutz.
Das monatliche Schreiben informiert Sie über Ihren Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden. Ein Vergleich dieses Verbrauchs mit Ihrem Verbrauch des Vormonats sowie Ihrem Verbrauch des entsprechenden Monats des Vorjahres (soweit vorhanden) wird dargestellt. Zudem erhalten Sie einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzer derselben Nutzungskategorie.
Mehr Informationen gibt es auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Vor der Wohnungsübergabe hinterlegen Sie bei uns eine Kaution in Höhe von drei Netto-Kaltmieten. Die Kaution ist für uns als Vermieterin eine Sicherheit, falls später Forderungen aus nicht erbrachten fälligen Schönheitsreparaturleistungen, Betriebskostennachzahlungen oder Mietforderungen offen sind. In diesem Fall werden unsere Forderungen nach Rückgabe der Wohnung mit der Kaution verrechnet und ein Restbetrag, sofern bestehend, an Sie ausgezahlt. Sind Sie allen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nachgekommen, lösen wir das Kautionskonto auf und überweisen den vollen Betrag inklusive Zinsen an Sie zurück.
Sie möchten Ihre Wohnung, Ihren Stellplatz oder Ihre Garage kündigen? Lassen Sie uns hierzu Ihre Kündigung in Schriftform und von allen Vertragspartner:innen unterschrieben zukommen. Alternativ können Sie sich das Kündigungsformular als Vorlage herunterladen. Sobald Ihre Kündigung bei uns eingeht, setzen wir uns mit Ihnen bezüglich des weiteren Vorgehens in Verbindung.
Sie haben Ihren Mietvertrag gekündigt und möchten nun die Wohnung zurückgeben? Bitte haben Sie Geduld bis sich jemand aus unserer technischen Abteilung zwecks Vorabnahme bei Ihnen meldet. Bei der Vorabnahme gehen die Kolleg:innen alle Punkte aus dem Übergabeprotokoll durch und teilen Ihnen mit, falls Ihrerseits noch irgendetwas zu erledigen wäre.
Falls eine Person als weitere:r Vertragspartner:in in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden soll, wenden Sie sich bitte per Telefon unter 0721 35 06 350, per E-Mail an service@volkswohnung.de oder per Post an unser Service-Center. Anschließend werden Ihnen entsprechende Unterlagen zugesendet, die Sie ausgefüllt zurückschicken. Liegen die Unterlagen vollständig vor, entscheiden wir über die Aufnahme in den Mietvertrag.
Wir benötigen die letzten drei Einkommensnachweise, den ausgefüllten Fragebogen, die Vereinbarung zwischen aufnehmender Mietpartei und der aufzunehmenden Person sowie die Schufa-Klausel. Nach erfolgreicher Prüfung durch uns erhalten Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, auf der Sie selbst den Einzug der aufgenommenen Person bestätigen. Diese dient der Vorlage bei der Meldebehörde. Bitte beachten Sie die gesetzliche Anmeldefrist von zwei Wochen.
Es besteht kein genereller rechtlicher Anspruch darauf, dass die Vermieterin einer Vertragsänderung zustimmt. Wir behalten uns deshalb vor, jeden Antrag individuell zu prüfen und darüber zu entscheiden.
Sollte eine Vertragspartei aus dem Mietvertrag ausscheiden, wenden Sie sich bitte per Telefon unter 0721 35 06 350, per E-Mail an service@volkswohnung.de oder per Post an unser Service-Center. Wir lassen Ihnen dazu entsprechende Unterlagen zukommen, die Sie ausgefüllt zurückschicken. Liegen die Unterlagen vollständig vor, entscheiden wir über die Entlassung aus dem Mietvertrag.
Wir benötigen die letzten drei Einkommensnachweise, den ausgefüllten Fragebogen, die Vereinbarung zwischen der verbleibenden Mietpartei und dem zu entlassenden Mieter sowie die Schufa-Klausel.
Es besteht kein genereller rechtlicher Anspruch darauf, dass die Vermieterin einer Vertragsänderung zustimmt. Wir behalten uns deshalb vor, jeden Antrag individuell zu prüfen und darüber zu entscheiden.
Falls eine Vertragspartei verstirbt, schicken Sie uns bitte eine Kopie der Sterbeurkunde an service@volkswohnung.de oder per Post. Nach Prüfung der Unterlagen nehmen wir die entsprechende Vertragsänderung vor und bestätigen sie Ihnen schriftlich.
Die Erben eines verstorbenen alleinigen Vertragspartners treten automatisch in das Mietverhältnis ein. Die Vermieterin kann in diesem Fall von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wenn die Wohnung nicht selbst genutzt werden soll, muss sie daher von allen Erben gekündigt werden.
Es gilt die gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist.
Alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis gehen auf die Erben über (zum Beispiel Durchführung von Schönheitsreparaturen, Ausgleich von Mietschulden, Rückbau mietereigene Einbauten etc.).
Untervermietung ist zulässig, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Die Vermieterin muss grundsätzlich der Untervermietung zustimmen, kann jedoch aus bestimmten Gründen – unter anderem bei ungenehmigter gewerblicher Nutzung oder Überbelegung – ablehnen. Informieren Sie uns bitte rechtzeitig über Ihr Anliegen.
Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause. Es gibt jedoch ein paar Situationen, in denen wir den Zutritt zu Ihrer Wohnung benötigen. Das kann zum Beispiel sein, wenn in Ihrer Wohnung etwas repariert werden muss. Selbstverständlich bekommen Sie von uns als Vermieterin keine Spontanbesuche. Wir werden Sie immer vorher über unseren Besuch informieren und gemeinsam mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Das Treppenhaus und die Allgemeinräume sind ständig genutzte Bereiche in jedem Gebäude und die Visitenkarte der Hausgemeinschaft. Daher ist deren Sauberkeit von großer Bedeutung.
Damit Sie Betriebskosten sparen und keine externe Firma mit der Reinigung beauftragt werden muss, beteiligen Sie sich bitte alle regelmäßig und vollständig an der großen und kleinen Hausordnung. Alle Regelungen zur Reinigung des Hauses und des Grundstücks finden Sie in der Hausordnung. Sie ist rechtsverbindlicher Bestandteil Ihres Mietvertrags.
Sollte in Ihrem Haus kein externer Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt sein, sind Sie als Mieter:in dafür verantwortlich. Dem Winterdienstplan können Sie entnehmen, wann welche Mietpartei im Bedarfsfall mit dem Winterdienst an der Reihe ist. Es erfolgt ein täglicher Wechsel bei der Durchführung, je nach Lage Ihrer Wohnung.
Im Wesentlichen sind die Zugangswege zu den Hauseingängen und ein Teil der Verbindungswege zu räumen. Für die Durchführung dieser Arbeiten haben wir sämtliche dazu benötigten Materialien (Schneeschaufel, Besen, Sand) im Keller deponiert. Die Gerätschaften sollen nach Durchführung der Arbeiten gereinigt und auf den ursprünglichen Platz zurückgestellt werden. Sollte Material fehlen oder defekt sein, so bitten wir um Nachricht.
Wenn in Ihrem Objekt eine Fremdfirma beauftragt ist, müssen Sie als Mieter:in bis auf Widerruf den Winterdienst nicht ausführen.
Der Winter-Räumdienst ist wichtig! Sollte jemand wegen eines nicht durchgeführten Winterdienstes zu Schaden kommen, kann dies umfangreiche Folgen haben. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, für Erledigung des Winterdienstes Sorge zu tragen.
Für die Anschaffung von größeren Tieren wie Hunden oder Katzen benötigen Sie unsere Zustimmung als Vermieterin. Eine Tierhaltungsgenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von der Art des Tieres und den räumlichen Gegebenheiten abhängt. Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der anderer Mietparteien kommen und die Wohnung nicht beschädigt bzw. verunreinigt werden darf.
Sollte es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit rückgängig zu machen. Die Haltung von Kleintieren, wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Wellensittich, bedarf keiner Genehmigung.
Sollten Sie den Wunsch nach einer Markise haben, teilen Sie uns diesen bitte mit. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich überprüfen und mit Ihnen die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen besprechen. Das Ergebnis halten wir dann in einer Vereinbarung als Anlage zu Ihrem Mietvertrag fest.
Wenn Sie in Ihrer Wohnung bauliche Veränderungen oder Installationen an der Elektrik oder sonstiger neuer Anschlüsse vornehmen möchten, dann teilen Sie uns dies bitte vorab mit. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen besprechen. Das Ergebnis halten wir dann in einer Vereinbarung als Anlage zu Ihrem Mietvertrag fest.
Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen, wie zum Beispiel Müllabfuhr, Pflege der Außenanlagen, Gebäudereinigung, Wasserversorgung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer usw. Sie zahlen monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für Betriebskosten. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Aus dieser Abrechnung ergibt sich dann für Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
Die Nebenkostenabrechnung muss Ihnen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes zugegangen sein.
Für die aktuelle Lohnsteuererklärung kann die Abrechnung aus dem Vorjahr für den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen genommen werden, da die Abrechnung in dem Jahr zugestellt wurde, für die die Lohnsteuererklärung erstellt wird.
Auf Grundlage der letzten Abrechnung kann die Vermieterin die Vorauszahlungen anpassen.
Die Verbraucherzentrale gibt nützliche Tipps und Hinweise zum Energiesparen auf ihrer Website
Möchten Sie einen Check bei sich zuhause durchführen lassen, können Sie das Angebot der KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH in Anspruch nehmen. Die Energieberatung ist gefördert und zu günstigen Konditionen erhältlich.
Die Heizungen sind abhängig von der Außentemperatur, das heißt, erst wenn die Außentemperatur unter einen bestimmten Wert fällt, ist es möglich zu heizen. Vor allem in der Übergangszeit zwischen Sommer und Winter fühlt sich die Temperatur manchmal kühler an, als sie ist.
Wir empfehlen, keine elektrisch betriebenen Heizgeräte zu nutzen, da die Stromkosten sehr stark gestiegen sind. Ihre Stromrechnung wird dadurch stark steigen. Außerdem ist eine Überlastung des Stromnetzes möglich, wenn viele Menschen ein elektrisches Heizgerät verwenden.
Damit die ganze Wohnung warm wird, müssen alle Heizkörper in der Wohnung auf die gewünschte Raumtemperatur eingestellt werden. Ein Heizkörper reicht nicht für die ganze Wohnung.
Die Heizkörper sollten nicht ausgeschaltet sein. Denn so kühlt die ganze Wohnung aus und braucht dann umso mehr Energie, bis sie wieder warm wird.
Die Heizung hält die gewünschte Raumtemperatur, z.B. auf Stellung 3 eine Raumtemperatur von 20°C. Wenn diese Temperatur erreicht ist, geht der Heizkörper aus und wird kalt. Er geht erst dann wieder automatisch an, wenn die Raumtemperatur von 20°C unterschritten wird.
Beim Heizen sollte darauf geachtet werden, dass die Raumtemperatur nicht unter 16 Grad sinkt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt in ihrem Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Wohnräumen“, die Heizungsventile gleichmäßig aufzudrehen und sie tagsüber nicht herunterzuregeln, um sie abends anschließend vollständig aufzudrehen.
Während des Lüftens sollten die Heizkörperventile ausnahmsweise geschlossen werden, da sonst unnötig Energie verloren geht. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Kältere Räume sollten nicht mit der wärmeren Luft aus angrenzenden Räumen erwärmt werden. Andernfalls kann sich in dem kälteren Raum an Wänden und Fensterscheiben Tauwasser beziehungsweise Kondenswasser bilden.
Damit die Heizkörper effizient arbeiten können, sollten sie nicht durch Vorhänge oder Möbel verdeckt werden. Nur wenn die erwärmte Luft ungehindert zirkulieren kann, wird die Wohnung angenehm warm.
Das Thermostatventil sollte nie zu hoch eingestellt werden, da die Temperaturregelung bei einer zu hohen Einstellung unwirksam wird. Sind die Thermostatventile mit Einstellziffern versehen, lassen sich angenehme Wohnraumtemperaturen im Allgemeinen mit den Einstellungen zwischen 3 und 4 erreichen. Je nach Nutzung des Raumes kann gegebenenfalls auch eine niedrigere Einstellung gewählt werden. Die Thermostatventile sollten jedoch niemals vollständig geschlossen werden; mindestens die Stellung * als Frostschutz sollte eingestellt sein.
Tipp: Mit bereits einem Grad Celsius weniger können Sie Ihre Heizkosten um bis zu sechs Prozent senken.
Weitere Informationen und Tipps finden Sie auch in unserem Flyer Richtig Heizen und Lüften.
Tipps zum Energiesparen, lüften und heizen finden Sie auch auf unserer Seite Energieberatung.
Wir überprüfen die Einstellungen aller Heizungsanlagen auf Energieeinsparpotentiale und optimieren den Verbrauch. Wir kommen selbstverständlich sämtlichen gesetzlichen Verpflichtungen zur Einsparung von Heizenergie nach. Außerdem wurde die Nachtabsenkung zur Energieeinsparung in allen Häusern aktiviert.
Unsere Fachhandwerker führen turnusmäßig Anlagenchecks durch. In diesem Jahr haben wir den Check genutzt, um die Heizkurve auf einen niedrigen Energieverbrauch hin zu optimieren. Die Heizungsanlagen sind nun sensibel eingestellt und reagieren behutsamer auf sinkende Außentemperaturen, das heißt, die Anlage springt nicht mit voller Kraft an. Die Vorgaben zur geschuldeten Mindesttemperatur halten wir dabei selbstverständlich ein.
Wir optimieren die Dämmung von Heizleitungen in den Heizräumen, um auch dadurch entstehende Wärmeverluste zu minimieren.
Unsere Wärmeversorgungsanlagen funktionieren „außentemperatur-gesteuert“. Das bedeutet, dass die Heizung erst ab einer bestimmten Außentemperatur angeht. Diese Einstellungen haben wir so angepasst, dass auch weiterhin die gesetzlich geforderten Mindesttemperaturen von tagsüber 20 °C und nachts von 18 °C erreicht werden.
Wir haben in allen Objekten die Nachtabsenkung aktiviert. Das bedeutet, dass in der Zeit von 23:00 bis 05:00 Uhr morgens nur eine reduzierte Raumtemperatur von 18 °C erreicht wird. Alle rechtlichen Vorgaben werden zu jeder Zeit von uns eingehalten.
Ab 05:00 Uhr morgens beginnt standardmäßig der reguläre „Tag-Heizbetrieb“. Selbstverständlich halten wir auch hier zu jeder Zeit die rechtlichen Vorgaben ein.
Im Zuge der Anlagenprüfung wird auch die Warmwassertemperatur bewertet. Auch hier setzen wir weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen und Regularien zur Legionellensicherheit um.
Unsere zentralen Wärmeversorgungsanlagen sind ganzjährig in Betrieb. Wir deaktivieren im Sommer den Heizbetrieb und halten lediglich die Warmwasserbereitung in Betrieb.
Wir überprüfen regelmäßig unsere Versorgungsverträge und verhandeln Anpassungen, die sich positiv auf die Kosten auswirken.
Wir haben unsere Mieterinnen und Mieter frühzeitig über die steigenden Kosten informiert und die Vorauszahlungen außerordentlich angepasst. Dies ändert natürlich nichts an den steigendenden finanziellen Belastungen für jeden Haushalt, führt aber im besten Fall dazu, dass hohe Nachzahlungen im kommenden Jahr jetzt schon durch die monatlich höheren Vorauszahlungen abgefedert werden und niemand vor einem großen Schuldenberg steht.
Auch wenn wir keinen Einfluss auf Gesetzgebung, Witterungseinflüsse oder die Energiepreise haben: Als Vermieterin bleiben wir am Ball und setzen das, was in dieser herausfordernden Situation möglich ist, um. Unser Anliegen in der Energiekrise ist es, Transparenz zu schaffen und unsere Mieterinnen und Mieter in den Prozess einzubinden.
Für die Mülltrennung gibt es in Ihrer Wohnanlage in der Regel unterschiedlich gekennzeichnete Behälter. Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff gehören in die Wertstofftonne. Müll aus organischen Bestandteilen wie Obstreste, Teebeutel, Laub oder Eierschalen können in der Biotonne entsorgt werden, bitte nur in Papiertüten ohne Plastik, auch kein „Bio-Plastik“. In die Restmülltonne kommt übriger Abfall, der nicht verwertet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Haarbürsten, Einwegrasierer, Kerzen, Kugelschreiber oder Aktenordner. In die Papiertonne kommen Geschenkpapier, Eierkartons, Taschentücher oder Zeitungen. Verpackungen aus Glas entsorgen Sie bitte in Glascontainern getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas. Putzmittel, Batterien oder Thermometer gelten als Sondermüll. Sie können beim Sperrmüll und Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof abgegeben werden.
Auf unserer Website unter Downloads finden Sie weitere Informationen zur Mülltrennung.
Sporen und Schimmelpilze sind gesundheitsschädigend und sollten beim kleinsten Auftreten entfernt werden. Allerdings können auch Bekämpfungsmittel giftig sein, weshalb bei Unsicherheiten stets ein Fachmann zurate gezogen werden sollte. Wer den Schimmel eigenständig entfernen möchte, sollte in jedem Fall Schutzkleidung und Mundschutz tragen und darauf achten, keinen Staub bei der Arbeit aufzuwirbeln, um keine Schimmelsporen im Raum zu verteilen.
Ist der Schimmelbefall neu und kleinflächig, reicht meist das oberflächliche Entfernen mit AntiSchimmel-Mitteln aus. Diese schnell wirksamen Schimmelentferner enthalten Chlorwirkstoffe, die die Sporen in kürzester Zeit zerstören. Auch mit alkoholhaltigen Schimmelentfernern mit 80% Ethanol oder Wasserstoffperoxid lässt sich leichter Schimmel entfernen.
Ist der Befall älter und großflächig, ist der Schimmel wahrscheinlich bereits in Anstriche, Tapeten oder in die vorhandene Putzstruktur eingedrungen. Hier reicht eine oberflächliche Behandlung nicht mehr aus und es muss, in Absprache mit der Vermieterin, ein Sachverständiger für die Durchführung der Maßnahmen (Beseitigung und Sanierung) hinzugezogen werden.
Weitere Informationen zu Schimmel und dessen Vorbeugung finden Sie in unserem Infoflyer.
Um eine Luftfeuchtigkeit von angenehmen 30 bis 60 Prozent zu erreichen, sollte die hineinströmende Luft kälter sein als die im Raum. Anders als vielfach angenommen ist nicht die warme Sommerluft trocken, sondern die kühle Luft am Herbstmorgen. Diese kann daher viel Feuchtigkeit aufnehmen, wenn sie sich erwärmt. Und genau das passiert beim Lüften.
Deshalb ist Stoßlüften die beste Methode, um die Feuchtigkeit zu reduzieren. Dabei wird ein normaler Raum schon in wenigen Minuten durchlüftet. Vom Lüften mit gekippten Fenstern in der Heizperiode raten wir ab. Bei gekippten Fenstern dauert die durchschnittliche Dauer des Luftwechsels zirka fünf- bis sechsmal länger als bei einer Stoßlüftung. Bei permanenter Kipplüftung haben zudem Teile der Fenster-Leibung praktisch Außentemperatur, was ein erhöhtes Schimmelrisiko darstellt. Aufgrund dessen rät die Verbraucherzentrale ebenfalls zum regelmäßigen Stoßlüften. Drei- bis viermal am Tag sollten die Fenster weit geöffnet werden, so die Empfehlung.
Weitere Informationen und Tipps finden Sie in unserem Flyer Richtig Heizen und Lüften.
Tipps zum Energiesparen, lüften und heizen finden Sie auch auf unserer Seite Energieberatung.
Nach Möglichkeit hinterlegen Sie in der Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis Ihre Kontaktdaten während des Urlaubes oder geben eine Notrufnummer in unserem Service-Center an. So können wir Sie in Notfällen – beispielsweise bei einem Wasserschaden – erreichen. Auch ist es empfehlenswert, einen Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson zu lassen. Sie kann Ihre Blumen in der Wohnung pflegen und Ihren Briefkasten leeren.
Schließen Sie alle Fenster und Ihre Eingangstür. Um einer Blitzschlaggefahr vorzubeugen, sollte bei allen Elektrogeräten der Stecker gezogen werden und kein Gerät auf Stand-by laufen. Schalten Sie nicht den Hauptstromschalter aus, sonst sind Ihre Kühlgeräte abgeschaltet. Denken Sie auch daran, Ihre Müllbehälter vor Ihrem Urlaub zu leeren.
Bei zentralen Warmwasserversorgungsanlagen gibt es Verhaltensregeln, die maßgeblich dazu beitragen, den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage zu erhalten. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass durch regelkonformen Betrieb der Trinkwasserinstallation zu keinem Legionellen-Befall kommt. Hierfür muss jede Mietpartei für einen regelmäßigen Wasserfluss sorgen bzw. bei Nichtbenutzen über einen „längeren“ Zeitraum entsprechende Hygienespülungen (Wasser laufen lassen) vornehmen.
Zu den vorbeugenden Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht zählen:
- Das regelmäßige Reinigen und Entkalken der Perlatoren der Wasserhähne mit Essigessenz
- Das regelmäßige Spülen mit heißem und kaltem Wasser aller Entnahmestellen (Dusche, Spüle, Waschbecken) in der Wohnung
- Bei längerer Abwesenheit (mehr als zwei Tage) das Schließen der Absperrarmatur für die Wohnung sowie nach der Rückkehr das Wasser an allen Entnahmestellen 5 Minuten ablaufen zu lassen. Bei einer Abwesenheit von 4 Stunden bis zu zwei Tagen genügt es, das Stagnationswasser ablaufen zu lassen (ca. 30 Sekunden bis das Wasser spürbar kühler wird).
Generell sollte das Wasser an allen Entnahmestellen regelmäßig (spätestens alle 72 Stunden) ausgetauscht werden.
Im Flyer „Informationen zum Thema Legionellen“ hat der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches und dem Deutschen Mieterbund alles wichtige zusammengefasst.
Um Ungeziefer (Ratten, Wanzen, Silberfische, Papierfische, Ameisen, Tauben, Kakerlaken, Wespen) vorzubeugen, sollten Sie am besten schon das Eindringen von Schädlingen verhindern. Bewahren Sie Lebensmittel, vor allem Getreideprodukte, stets in gut verschließbaren Gläsern auf. Gegen feuchtigkeits- und wärmeliebende Tiere wie Asseln, Silberfische und Schaben hilft es, Räume gut trocken zu halten.
Hat sich aber dennoch Ungeziefer in Ihrer Wohnung eingenistet, versuchen Sie die gängigen Hausmittel. Falls auch dabei keine Besserung eintritt, wenden Sie sich an unser Service-Center, damit wir eine Fachfirma beauftragen können.