Sie suchen eine Wohnung?
Wir helfen Ihnen dabei

Die reguläre Vermietung in 5 Schritten erklärt

Schritt 1

Mietinteressent:in legt online Mietgesuch an

Schritt 2

Wohnung im Bestand wird frei

Schritt 3

Mietgesuch und Angebot stimmen überein

Schritt 4

Das digitale Losverfahren kommt zum Einsatz

Schritt 5

Besichtigung

Schritt 6

Entscheidung

Vermietungsprozess

Ich interessiere mich für eine Wohnung, was muss ich tun?

Reguläre Vermietung

Wird eine Wohnung frei, gleicht unser System Stadtteil, Zimmeranzahl, maximale Warmmiete und Mindestpersonenanzahl mit den Mietgesuchen ab. Ein digitales Losverfahren entscheidet, wer zur Besichtigung eingeladen wird. Nach einem Besichtigungstermin prüfen unsere Kundenbetreuer:innen die erforderlichen Unterlagen und entscheiden über die Vermietung.

Besondere Vergabewege

Einige Wohnungen werden außerhalb des digitalen Losverfahrens vergeben – etwa bei internen Umzügen nach Modernisierungen, bei der Suche nach einer kleineren Wohnung sowie für Wohn- und Seniorenprojekte. Neubauwohnungen einzelner Projekte veröffentlichen wir auf unserer Website und bei Immobilienscout24. Auf diese Wohnungen können Sie sich direkt bewerben.

Wohnraum in Notlagen

Etwa 10 % der freien Wohnungen vergeben wir über besondere Belegungs- und Kooperationsvereinbarungen, zum Beispiel an die Fachstelle Wohnungssicherung oder an Träger der freien Wohlfahrtspflege. Eine direkte Bewerbung ist für diese Wohnungen nicht möglich.

Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Wohnungssicherung. In allen anderen Fällen hilft Ihnen der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe.

Häufig gestellte Fragen für Mietinteressent:innen

Wie kann ich ein Mietgesuch stellen?

Mit einer aktuellen E-Mail-Adresse können Sie Ihr Mietgesuch bequem online bei uns hinterlegen.

Ich habe keine E-Mail-Adresse und/oder keinen Internetzugang. Was mache ich?

Auch ohne Internet-Zugang oder E-Mail-Adresse ist eine Anmeldung möglich. Rufen Sie unser Service-Center unter T 0721 35 08 350 an oder kommen Sie direkt in unsere Zentrale am Ettlinger-Tor-Platz 2 in 76135 Karlsruhe. Halten Sie zum Termin eine Aufstellung Ihrer Nettoeinkünfte (inklusive Kindergeld, Rente, Transferleistungen etc.) bereit.

Was muss ich ausfüllen im Mietgesuch?

Neben persönlichen Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) geben Sie Auskunft zu Höhe und Art Ihres Haushaltseinkommens (z.B. Brutto- und Nettoeinkünfte, Kindergeld, Rente, Transferleistungen etc.). Wir überprüfen die Angaben vor Vertragsabschluss und behalten uns vor, Personen mit falschen Angaben künftig nicht mehr zu berücksichtigen.

In welchem Stadtteil haben Sie Wohnungen?

Eine Übersicht unseres Wohnungsbestandes finden Sie auf der Startseite.

Kann ich mich gezielt auf eine Wohnung bewerben?

Nur wenn die Wohnung auf unserer Website unter Mietangebote veröffentlicht ist. Auf diese Wohnungen können Sie sich direkt bewerben.

Werden alle verfügbaren Wohnungen auf der Webseite angeboten?

Unter Mietangebote stellen wir nur eine Auswahl ein. Den Großteil unserer Wohnungen vermieten wir über unseren Mietinteressentenpool per digitalem Losverfahren. Hierzu legen Sie am besten ein Mietgesuch an.

Kann ich mehrere Bewerbungen einreichen (z.B. alleine suchen, mit einem Freund etc.)?

Nein, pro Haushalt kann nur ein Mietgesuch aufgegeben werden.

Kann ich mein Mietgesuch nachträglich aktualisieren bzw. verändern?

Leider ist es nicht möglich, ein Mietgesuch nachträglich zu verändern. Sollten sich Ihre Suchkriterien ändern und Sie möchten diese aktualisieren, stellen Sie bitte ein neues Gesuch mit demselben Namen, Geburtstag und E-Mail-Adresse ein. Das vorherige Gesuch wird in dem Fall automatisch deaktiviert und durch das neue ersetzt.
Sollten wir feststellen, dass mehrere aktive Gesuche mit denselben Suchkriterien hinterlegt wurden, behalten wir es uns vor, diese Interessent:innen von der Vermietung auszuschließen

Was muss ich beachten, wenn ich Transfereinkommen wie ALG I oder II beziehe?

Wenn Sie ALG I erhalten, gibt es zunächst nichts zu beachten. Allerdings besteht die Möglichkeit, ALG I aufzustocken, dann ist es wichtig, dass die Kosten der Unterkunft angemessen sind.

Wenn Sie ALG II beziehen, übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Angemessen heißt, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.

Empfehlung: In unserem Mietgesuch fragen wir die Warmmiete ab. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die in Karlsruhe gültigen Kostensätze für angemessenen Wohnraum um einen bestimmten Betrag für Heizung und Warmwasser zu erhöhen. Wir schlagen Ihnen folgende Angaben für eine maximale Warmmiete unverbindlich vor:
Für 1 Person = 611 €
Für 2 Personen = 751 €
Für 3 Personen = 923 €
Für 4 Personen = 1.107 €
Für 5 Personen = 1.264 €
Jede weitere Person plus 181 €

Achtung: Die Kostensätze des Jobcenters beziehen sich auf die Bruttokaltmiete, darin sind Kosten für Heizung und Warmwasser nicht enthalten. Sie finden die von der Stadt Karlsruhe vorgegebenen Kostensätze für angemessenen Wohnraum hier: Kostensatz Jobcenter Karlsruhe Stadt

Bitte beachten Sie, dass unsere Empfehlung zur maximalen Warmmiete eine grobe, unverbindliche Einschätzung ist. Ob diese der tatsächlich angemessenen Warmmiete entspricht, muss immer im Einzelfall durch das jeweilige Jobcenter geprüft und genehmigt werden. Die Kostensätze für den Landkreis Karlsruhe können abweichen. Die obigen Angaben können jedoch zur groben Orientierung herangezogen werden.

Eine Übersicht für die angemessene Warmmiete im Landkreis finden Sie hier: Kostensätze Jobcenter Karlsruhe Landkreis

Benötige ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Für viele unserer Wohnungen ist kein WBS erforderlich. Wenn Ihnen eine Wohnung angeboten wird, für die ein WBS erforderlich ist, finden Sie diese Information im Anschreiben, oder Sie werden von der Kundenbetreuerin bzw. dem Kundenbetreuer darauf aufmerksam gemacht. Erst dann müssen Sie prüfen, ob Sie berechtigt sind und beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe einen WBS beantragen.

Ich habe einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Bekomme ich dadurch schneller eine Wohnung?

Nein. Der WBS berechtigt Sie lediglich zusätzlich zum Bezug einer Wohnung, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde.

Was ist Wohngeld und habe ich einen Anspruch darauf?

Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Wohnkosten, der nur auf Antrag gezahlt wird. Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Wohnkostenbelastung ab. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Stadt Karlsruhe.

Was bringt Wohngeld plus?

Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, ist zum 1. Januar 2023 das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Es unterstützt auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten abgefedert werden.

Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Mit Hilfe des Wohngeldrechners des Bundesbauministeriums können Sie sich den Wohngeldbetrag ausrechnen lassen. In Karlsruhe gilt die Mietenstufe 4. Bitte beachten Sie, dass der tatsächlich gewährte Zuschuss nur von Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde verbindlich berechnet werden kann.

Wo und wie kann ich Wohngeld beantragen?

Wenn Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete benötigen, können Sie Wohngeld beantragen beim Bürgerdienst der Stadt Karlsruhe. Das Antragsformular steht online zur Verfügung, ebenso wie weitere Informationen zum Thema.

Ich habe eine Wohnung besichtigt. Warum erhalte ich keinen Mietvertrag?

Im Regelfall bieten wir jede Wohnung unverbindlich mehreren Interessierten an. Daher ist es möglich, dass eine andere Person die Zusage erhalten hat.

Wie erfolgt die Mieterauswahl?

Wir möchten, dass alle Interessent:innen die gleiche Möglichkeit haben, eine passende Wohnung bei uns zu finden. Ausschlaggebend ist, dass die Kriterien einer freien Wohnung (Stadtteil, Größe, Miete, Barrierefreiheit, Wohnberechtigungsschein etc.) mit den Suchangaben übereinstimmen. Gibt es viele Interessierte, deren Gesuch genau dazu passt, setzen wir ein digitales Losverfahren ein. Die so ermittelten Personen erhalten eine Einladung zur Besichtigung. Nach diesem Termin und der Überprüfung der persönlichen Angaben entscheiden unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer über die Vermietung.

Wenn ich ein Angebot ablehne, bin ich dann weiterhin registriert oder muss ich mich neu bewerben?

Ihr Mietgesuch ist ein Jahr lang gültig. Liegt uns eine aktuelle E-Mail-Adresse vor, werden Sie vor Ablauf dieser zwölf Monate automatisch per E-Mail daran erinnert, Ihr Gesuch zu erneuern, falls Sie noch keine passende Wohnung gefunden haben.

Ich kann eine Einladung zum Besichtigungstermin nicht wahrnehmen.

Wenn Sie verhindert sind, wenden Sie sich bitte an die Person, von der Sie die Einladung erhalten haben.

Ich bin körperlich eingeschränkt und benötige eine entsprechende Wohnung. Was muss ich tun?

Wir vermieten auch barrierefreie, senioren- bzw. rollstuhlgerechte Wohnungen. Bitte geben Sie Ihren Bedarf an der entsprechenden Stelle im Mietgesuch an.

Ich bin in einer Notlage und brauche sehr dringend eine Wohnung – können Sie mir schnell helfen?

Um Menschen in Notlagen mit Wohnraum zu versorgen, vermieten wir einen bestimmten Anteil unserer Wohnungen in Abstimmung mit unseren Ansprechpartnern bei der Stadt Karlsruhe. Auf diese Wohnungen kann man sich leider nicht direkt bewerben.

Sollten Sie obdachlos sein oder liegt gegen Sie ein Räumungstitel vor, können Sie sich direkt an die Fachstelle für Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe wenden.