Monatliche Übermittlung der Verbrauchsdaten: Kostenfrei einsehen im Serviceportal

Durch die seit 01. Dezember 2021 gültige neue Heizkostenverordnung ergeben sich auch neue Verpflichtungen für uns als Vermieterin. Denn, sofern es in Ihrer Wohnung fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte gibt, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie jeden Monat über folgendes zu informieren:

  • Ihren Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden
  • ein Vergleich dieses Verbrauchs mit Ihrem Verbrauch des Vormonats sowie Ihrem Verbrauch des entsprechenden Monats des Vorjahres (soweit vorhanden)
  • ein Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzer derselben Nutzungskategorie

Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach und stellen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Unkompliziert und schnell können Sie im Serviceportal Meine VOWO Ihre Verbrauchsdaten einsehen. Die Nutzung ist für Sie kostenlos.
  • Sofern Sie das Serviceportal Meine VOWO nicht nutzen, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Informationen per Post zuzusenden. Diesen monatlichen Mehraufwand stellen wir im Rahmen der Heizkostenabrechnung in Rechnung.

Unser Tipp: Registrieren Sie sich in unserem Serviceportal Meine VOWO. Mit Meine VOWO haben Sie als Mieter:innen und Eigentümer:innen einen direkten und schnellen Kontakt zu uns. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit dem Portal oder der dazugehörigen App auf viele Informationen rund um Ihr Vertragsverhältnis zuzugreifen. Ob die Anpassung persönlicher Daten oder Einsicht in die aktuelle Abrechnung – das Serviceportal macht’s möglich.

Auf der Homepage vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt es weitere Informationen zur Heizkostenverordnung.