Häufig gestellte Fragen

Sie sind Mieter:in bei der Volkswohnung, dann finden Sie hier alle Antworten zu den Unterjährigen Verbrauchsinformationen, zum Mietvertrag oder zu den Nebenkosten.

Sind Sie Mietinteressentin oder Mietinteressent, dann finden Sie hier alle Fragen rund um das Mietgesuch: Informationen für Mietinteressenten

Möchten Sie mehr übers Energiesparen wissen, dann erfahren Sie hier mehr: Energieberatung

Die wichtigsten Fragen rund ums Wohnen

Allgemeine Fragen
Was mache ich bei Mietschulden oder finanziellen Problemen?

In jedem Fall: Nehmen Sie sobald wie möglich Kontakt zu uns auf.

Denn jeder Mensch kann in eine finanzielle Notlage kommen. Wichtig ist, dass Sie sofort handeln und uns kontaktieren. Egal ob Mietschulden oder Probleme mit dem Jobcenter – wir tun alles, um gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns per Telefon unter 0721 35 06 350

Wie bestelle ich Ersatz- oder Zusatzschlüssel?

Laden Sie sich das Antragsformular hier oder im Serviceportal Meine Vowo herunter und schicken es uns ausgefüllt zu. Oder Sie melden sich bei unserem Service-Center telefonisch unter 0721 35 06 350 oder per E-Mail unter service@volkswohnung.de.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen Kosten entstehen können, wenn Sie den Schlüssel verlieren, er kaputtgeht oder die Schließanlage ausgetauscht werden muss. Das Anfertigen von Zusatzschlüsseln ist immer kostenpflichtig.

Um größere Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die einen Schlüsselverlust abdeckt.

Was mache ich, wenn der TV-Dienst eine Störung hat?

Bitte wenden Sie sich direkt an Cable 4 GmbH unter 0800 13 15 400 oder info@cable4.de.

Ich habe Probleme mit meinem Internet- oder Telefonanschluss. Was tun?

Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzanbieter. Bitte halten Sie dafür Ihre Kundennummer bereit. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Wo kann ich mich beschweren?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Beschwerden nachgehen können, die uns schriftlich vorliegen. Wählen Sie dazu bitte den Postweg, schicken Sie eine E-Mail an service@volkswohnung.de oder melden Sie Ihr Anliegen über das Serviceportal Meine Vowo.

Wo kann ich einen Schaden melden?

Bitte melden Sie den Schaden unserem Service-Center oder nutzen Sie unser Serviceportal Meine Vowo. Hier können Sie auch Fotos des Schadens hochladen. Wir beauftragen für Sie unseren Hausmeister oder eine Fachfirma. Diese machen mit Ihnen einen Termin aus.

Thema Glasfaser: Wann ist mein Gebäude/meine Wohnung dran?

Der Glasfaserausbau ist in unseren Wohnanlagen geplant und wird in drei Phasen durchgeführt wird:

Phase 1: Zuerst werden die Neubauten angeschlossen.

Phase 2: Danach werden 80 % unserer Wohnungen bis zum Jahr 2029 ausgestattet.

Phase 3: Schließlich wird der restliche Bestand bis 2035 angeschlossen.

Aktuell arbeiten die Stadtwerke Karlsruhe daran, eine Reihenfolge für den Ausbau festzulegen. Sobald wir genauere Informationen darüber haben, wann Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung an der Reihe ist, werden wir Sie umgehend informieren.

Thema Glasfaser: Warum dauert der Ausbau so lange?

Der Glasfaserausbau ist ein umfassendes, stadtweites Infrastrukturprojekt, das viele Arbeitsschritte umfasst und daher Zeit benötigt.

Im Folgenden die wichtigsten Gründe:

Komplexität des Projekts: Der Ausbau erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken Karlsruhe, der Volkswohnung, der Stadt Karlsruhe und mehreren externen Firmen. Diese Kooperation ist notwendig, um die hohen Qualitätsstandards zu gewährleisten und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Vielfältige Arbeitsschritte: Jeder Schritt im Ausbauprozess, von der Planung bis zur Umsetzung, muss sorgfältig und präzise durchgeführt werden. Neben Wünschen und Anforderungen sind besonders städtische Koordinierungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich, die nicht beeinflussbar sind.

Durch die Berücksichtigung all dieser Faktoren stellen wir sicher, dass der Ausbau reibungslos und nachhaltig verläuft und dass letztendlich alle Mieter:innen von einer schnellen und zuverlässigen Glasfaserverbindung profitieren können.

Thema Glasfaser: Warum arbeiten wir mit den Stadtwerken Karlsruhe zusammen?

Die Stadtwerke Karlsruhe verfügen über langjährige Erfahrungen beim Aufbau stadtweiter Netzwerke, einschließlich des Glasfaserausbaus. Diese Erfahrung und Expertise sind entscheidend, um ein Projekt dieser Größenordnung erfolgreich umzusetzen.

Die Auswahl der Stadtwerke Karlsruhe ergab sich aus einem objektiven Auswahlverfahren. Bei diesem Verfahren wurden alle relevanten Kriterien wie technische Kompetenz, lokales Know-How und Zuverlässigkeit eingehend bewertet.

Unser Ziel ist es, einen qualitativ hochwertigen und nachhaltig stabilen Netzwerkausbau zu gewährleisten, der den Bedürfnissen unserer Mieterschaft gerecht wird.

Thema Glasfaser: Gilt die Kooperation mit den Stadtwerken auch für Eigentümer:innen?

Die Kooperation zum Glasfaserausbau bezieht sich nur auf den Bestand der Volkswohnung (ca. 13.500 Mietwohnungen). Einzeleigentümer:innen und Wohneigentumsgemeinschaften entscheiden eigenständig über die TV-Grundversorgung und den Glasfaserausbau. Bei Fragen kontaktieren Sie direkt die Stadtwerke Karlsruhe.

 

Das Karlsruher Trinkwasser

Das Trinkwasser für die Stadt Karlsruhe stammt aus den vier Karlsruher Wasserwerken im Hardtwald, Durlacher Wald, Mörscher Wald und Rheinwald. Es ist von höchster Qualität und kann bedenkenlos konsumiert sowie zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.

Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung wird das Trinkwasser regelmäßig auf eine Vielzahl von Stoffen untersucht. Mehr Informationen gibt es im Transparenzportal der Stadt Karlsruhe.

Mietrechtliche Fragen

Verbrauchsinformation
Was ist die Verbrauchsinformation?

Die Verbrauchsinformation informiert Sie darüber, wie viel Wärme und Wasser Sie in Ihrer Wohnung monatlich verbrauchen. Als Vermieterin sind wir seit dem 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese Informationen monatlich zur Verfügung zu stellen. Allerdings gilt die Regelung nur für Wohnungen mit fernauslesbaren Zählern.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Abrechnungsverbrauchsinformation?

Bei der unterjährigen Verbrauchsinformation (kurz: UVI) handelt es sich um monatliche Daten, die den Mieter:innen zur Verfügung gestellt werden, um den monatlichen Verbrauch zu kontrollieren, mit dem Ziel, Energie einzusparen. Diese Daten sind nicht plausibilisiert.

Die Abrechnungsverbrauchsinformation (kurz: AVI oder IDA) informiert einmal jährlich mit der Heizkostenabrechnung über den tatsächlichen Verbrauch des Gebäudes und den eigenen Verbrauch. Der eigene Verbrauch wird mit dem Durchschnittsverbrauch des Gebäudes verglichen. Die Daten der Abrechnungsverbrauchsinformation sind plausibilisiert, basieren also auf den tatsächlichen Verbrauchswerten. Häufig gestellte Fragen zur AVI können Sie hier als PDF herunterladen.

Was beinhaltet die Verbrauchsinformation?

Heizungsverbrauch: Ist Ihre Wohnung mit elektronischen Heizkostenverteilern (fernauslesbar) ausgestattet, werden die Ablesewerte  in kWh (Kilowattstunden) umgerechnet oder alternativ die Ablesewerte des Wärmemengenzählers, soweit vorhanden. Bitte beachten Sie, dass die Verbrauchsmengen in der Heizperiode (Oktober bis März) deutlich höher sind als in den heizfreien Monaten.

Warmwasserverbrauch: der Ablesewert der Warmwasserzähler in m³ (Kubikmeter) wird in kWh umgerechnet.

Schätzungen: Sollten Ablesewerte aus technischen Gründen fehlen, werden in der Regel Schätzwerte vom Messdienst zur Verfügung gestellt. Diese sind mit einer (1) gekennzeichnet. Im Serviceportal oder in der App Meine VOWO sehen Sie die Schätzwerte, wenn Sie mit der Maus über die Grafik fahren.

Vergleich normierter Durchschnittsverbrauch: Hier wird Ihr Verbrauch mit dem Verbrauch eines Durchschnittsnutzers verglichen. Vergleichskriterien sind hier z. B. der Energieträger, die Anlagentechnik oder die Gebäudegröße.

Warum werden Werte geschätzt und nicht überprüft?

Die monatliche Verbrauchsinformation ist keine Abrechnung, sondern lediglich eine Information über die Verbrauchsdaten des letzten Monats. Da diese im monatlichen Rhythmus bereitgestellt wird, wäre eine Abrechnung nicht möglich. Deshalb erfolgen auch keine Plausibilitäts- oder Fehlerprüfungen.

Warum werden Verbrauchsdaten jetzt monatlich bereitgestellt?

Ziel dieser neuen gesetzlichen Regelung ist es, dass Sie regelmäßig und transparent über Ihren Energieverbrauch informiert werden. Dadurch können Sie bewusster mit Ressourcen (Brennstoffen und Wasser) umgehen und gegebenenfalls Ihren eigenen Energieverbrauch reduzieren.

Bekomme ich noch eine jährliche Heizkostenabrechnung?

Ja. Die monatliche Verbrauchsinformation ersetzt nicht die jährliche Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Die Angaben zum Verbrauch finden sich nicht analog in der Abrechnung wieder.

Durch die Verbrauchsinformation sollen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Verbrauchsverhalten zu kontrollieren und bei Bedarf anzupassen.

Warum erfolgt der Ausweis in kWh?

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe gemäß § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung.

Die Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit der elektrischen Energie und bezeichnet die Energie, die bei einer Leistung von einem Kilowatt während einer Stunde verbraucht wird. So soll transparent werden, wie viel Energie in Kilowattstunden (kWh) für die Wärme- und Warmwasserversorgung verbraucht wurde, um Möglichkeiten zum Energiesparen erkennen zu können. Zudem sind die Verbräuche der einzelnen Energien (Heizung, Warmwasser) über die Einheit kWh zusammengefasst, um den Vergleich zum Durchschnittsnutzer zu ermöglichen

Warum wird der Verbrauch nicht auch in Euro ausgewiesen?

Um den Energieverbrauch darzustellen und vergleichbar machen zu können, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Ausweis in kWh erfolgt. Die konkreten Kosten liegen bei Erstellung der Verbrauchsinformation noch nicht vor, sondern erst nach Abschluss der Abrechnungsperiode. Daher können wir keine Angabe über die zu erwartenden Kosten machen.

Warum habe ich diesen Monat kein Schreiben erhalten bzw. warum fehlt der Wert für den laufenden Monat?

Es kann vorkommen, dass die Daten eines Wohngebäudes in einem Monat nicht per Funk ausgelesen werden konnten.

Kann ich die Bereitstellung der Verbrauchsinformation ablehnen?

Leider nein. Der Gesetzgeber hat alle Vermieter verpflichtet, Mieterinnen und Mietern diese Information monatlich zur Verfügung zu stellen.

Ich möchte die Verbrauchsinformation nicht per Post bekommen. Welche anderen Möglichkeiten gibt es noch?

Melden Sie sich in unserem Serviceportal Meine Vowo an. Dort können Sie unkompliziert und schnell Ihre Verbrauchsdaten einsehen. Dieses Angebot ist für Sie kostenlos.

Kann ich die Verbrauchsinformation per E-Mail bekommen?

Leider nein. Zurzeit besteht noch keine gesetzliche Verpflichtung über die Bereitstellung der Daten per E-Mail. Aber wir bereiten schon alles vor, damit wir auch diese Alternative künftig anbieten können. Bis dahin haben Sie die Möglichkeit, sich in unserem Serviceportal Meine Vowo anzumelden. Über das Portal erhalten Sie die monatlichen Informationen zu Ihren Verbrauchsdaten kostenlos.

Warum kann ich die Daten nicht aus der App oder dem Portal ausdrucken?

Der Vorteil an der App Meine Vowo und dem Portal auf der Website ist die Digitalisierung. Ein Papierausdruck der dort aufgeführten Daten ist, auch hinsichtlich der Ressourcenschonung, nicht geplant.

Was mache ich, wenn mir Kosten berechnet wurden, obwohl ich die App nutze?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht, wir werden Ihnen die Kosten zurückerstatten.

Ich möchte nur ein Mal im Jahr informiert werden. Kann ich die monatliche Übermittlung abbestellen?

Leider nein. Der Gesetzgeber hat alle Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, ihren Mieterinnen und Mietern jeden Monat diese Daten zur Verfügung zu stellen.

Warum muss ich für diese Information eine monatliche Gebühr bezahlen?

Die Erstellung der monatlichen Informationsschreiben ist ein erheblicher Aufwand, bei dem Kosten für den Druck und den Versand anfallen. Einen Teil dieser Kosten stellen wir im Rahmen der Heizkostenabrechnung mit 2,50 Euro pro Monat in Rechnung.

Werden alle Zähler ausgelesen?

Es werden nur funkablesbare Zähler ausgelesen.

Ab wann bekomme ich die Informationen über meine Verbrauchsdaten?

Die Daten werden immer im aktuellen Monat für den Vormonat verschickt. Das heißt, im März erhalten Sie die Daten für Februar.

Werden die Kosten für die Übermittlung der Verbrauchsdaten in der Heizkostenabrechnung gesondert ausgewiesen?

Ja, die Kosten werden separat aufgeführt.

Wie fließen die monatlichen Verbrauchsinformationen in die Heizkostenabrechnung mit ein?

Die monatlichen Verbrauchsinformationen dienen nur dem Überblick über den eigenen Wärmeverbrauch. Dadurch soll jede Mieterin und jeder Mieter die Möglichkeit haben, das eigene Verhalten anzupassen.

Bei der Heizkostenabrechnung werden die tatsächlichen Anfangswerte und die tatsächlichen Endwerte der Abrechnungsperiode berücksichtigt.

Kann ich die monatlich anfallenden 2,50 Euro im Voraus bezahlen?

Ja, Sie können Ihre monatliche Vorauszahlung um diesen Betrag anpassen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

Werden die Daten bei der Volkswohnung oder bei einem Dienstleister erfasst bzw. verarbeitet?

Die Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten aus einem fernablesbaren Zähler darf nur durch die Gebäudeeigentümerin, also die Volkswohnung, oder einen von ihr beauftragen Dritten erfolgen. Falls erforderlich, werden die Daten auch zur Erfüllung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung und zur Abrechnung mit dem Nutzer bzw. der Nutzerin oder zur Erfüllung der Informationspflicht erhoben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Website www.volkswohnung.de

Welchen Aussagewert haben die Verbrauchsdaten?

Das monatliche Schreiben informiert Sie über Ihren Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden. Ein Vergleich dieses Verbrauchs mit Ihrem Verbrauch des Vormonats sowie Ihrem Verbrauch des entsprechenden Monats des Vorjahres (soweit vorhanden) wird dargestellt. Zudem erhalten Sie einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzer derselben Nutzungskategorie.

Wo finde ich mehr Informationen zum Thema?

Mehr Informationen gibt es auf der Homepage vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Fragen rund um den Mietvertrag
Wofür braucht man eine Kaution?

Vor der Wohnungsübergabe hinterlegen Sie bei uns eine Kaution in Höhe von drei Netto-Kaltmieten. Die Kaution ist für uns als Vermieterin eine Sicherheit, falls später Forderungen aus nicht erbrachten fälligen Schönheitsreparaturleistungen, Betriebskostennachzahlungen oder Mietforderungen offen sind. In diesem Fall werden unsere Forderungen nach Rückgabe der Wohnung mit der Kaution verrechnet und ein Restbetrag, sofern bestehend, an Sie ausgezahlt. Sind Sie allen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nachgekommen, lösen wir das Kautionskonto auf und überweisen den vollen Betrag inklusive Zinsen an Sie zurück.

Ich möchte eine weitere Person im Mietvertrag aufnehmen lassen. Geht das?

Falls eine Person als weitere:r Vertragspartner:in in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden soll, wenden Sie sich bitte per Telefon unter 0721 35 06 350, per E-Mail an service@volkswohnung.de oder per Post an unser Service-Center. Anschließend werden Ihnen entsprechende Unterlagen zugesendet, die Sie ausgefüllt zurückschicken. Liegen die Unterlagen vollständig vor, entscheiden wir über die Aufnahme in den Mietvertrag.

Wir benötigen die letzten drei Einkommensnachweise, den ausgefüllten Fragebogen, die Vereinbarung zwischen aufnehmender Mietpartei und der aufzunehmenden Person sowie die Schufa-Klausel. Nach erfolgreicher Prüfung durch uns erhalten Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, auf der Sie selbst den Einzug der aufgenommenen Person bestätigen. Diese dient der Vorlage bei der Meldebehörde. Bitte beachten Sie die gesetzliche Anmeldefrist von zwei Wochen.

Es besteht kein genereller rechtlicher Anspruch darauf, dass die Vermieterin einer Vertragsänderung zustimmt. Wir behalten uns deshalb vor, jeden Antrag individuell zu prüfen und darüber zu entscheiden.

Eine Person scheidet aus dem Mietvertrag aus - was muss ich tun?

Sollte eine Vertragspartei aus dem Mietvertrag ausscheiden, wenden Sie sich bitte per Telefon unter 0721 35 06 350, per E-Mail an service@volkswohnung.de oder per Post an unser Service-Center. Wir lassen Ihnen dazu entsprechende Unterlagen zukommen, die Sie ausgefüllt zurückschicken. Liegen die Unterlagen vollständig vor, entscheiden wir über die Entlassung aus dem Mietvertrag.

Wir benötigen die letzten drei Einkommensnachweise, den ausgefüllten Fragebogen, die Vereinbarung zwischen der verbleibenden Mietpartei und dem zu entlassenden Mieter sowie die Schufa-Klausel.

Es besteht kein genereller rechtlicher Anspruch darauf, dass die Vermieterin einer Vertragsänderung zustimmt. Wir behalten uns deshalb vor, jeden Antrag individuell zu prüfen und darüber zu entscheiden.

Ein:e Mietvertragspartner:in ist verstorben – was mache ich jetzt?

Falls ein:e Vertragspartner:in verstirbt, schicken Sie uns bitte eine Kopie der Sterbeurkunde an service@volkswohnung.de oder per Post. Nach Prüfung der Unterlagen nehmen wir die entsprechende Vertragsänderung vor und bestätigen sie Ihnen schriftlich.

Die Erben eines verstorbenen alleinigen Vertragspartners treten automatisch in das Mietverhältnis ein. Die Vermieterin kann in diesem Fall von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wenn die Wohnung nicht selbst genutzt werden soll, muss sie daher von allen Erben gekündigt werden.

Es gilt die gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist.

Alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis gehen auf die Erben über (zum Beispiel Durchführung von Schönheitsreparaturen, Ausgleich von Mietschulden, Rückbau mietereigene Einbauten etc.).

Ich möchte ein Zimmer untervermieten. Darf ich das?

Untervermietung ist zulässig, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Die Vermieterin muss grundsätzlich der Untervermietung zustimmen, kann jedoch aus bestimmten Gründen – unter anderem bei ungenehmigter gewerblicher Nutzung oder Überbelegung – ablehnen.

Wie kündige ich ein Mietverhältnis?

Sie möchten Ihre Wohnung, Ihren Stellplatz oder Ihre Garage kündigen? Lassen Sie uns hierzu Ihre Kündigung in Schriftform und von allen Vertragspartner:innen unterschrieben zukommen. Alternativ können Sie sich das Kündigungsformular als Vorlage herunterladen. Sobald Ihre Kündigung bei uns eingeht, setzen wir uns mit Ihnen bezüglich des weiteren Vorgehens in Verbindung.

Wie läuft eine Wohnungsrückgabe ab?

Sie haben Ihren Mietvertrag gekündigt und möchten nun die Wohnung zurückgeben? Bitte haben Sie Geduld bis sich jemand aus unserer technischen Abteilung zwecks Vorabnahme bei Ihnen meldet. Bei der Vorabnahme gehen die Kolleg:innen alle Punkte aus dem Übergabeprotokoll durch und teilen Ihnen mit, falls Ihrerseits noch irgendetwas zu erledigen wäre.

Vermieterzutritt zur Wohnung - wie läuft das ab?

Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause. Es gibt jedoch ein paar Situationen, in denen wir den Zutritt zu Ihrer Wohnung benötigen. Das kann zum Beispiel sein, wenn in Ihrer Wohnung etwas repariert werden muss. Selbstverständlich bekommen Sie von uns als Vermieterin keine Spontanbesuche. Wir werden Sie immer vorher über unseren Besuch informieren und gemeinsam mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

Muss ich regelmäßig das Treppenhaus reinigen?

Das Treppenhaus und die Allgemeinräume sind ständig genutzte Bereiche in jedem Gebäude und die Visitenkarte der Hausgemeinschaft. Daher ist deren Sauberkeit von großer Bedeutung.
Damit Sie Betriebskosten sparen und keine externe Firma mit der Reinigung beauftragt werden muss, beteiligen Sie sich bitte alle regelmäßig und vollständig an der großen und kleinen Hausordnung. Alle Regelungen zur Reinigung des Hauses und des Grundstücks finden Sie in der Hausordnung. Sie ist rechtsverbindlicher Bestandteil Ihres Mietvertrags.

Muss ich Winterdienst übernehmen?

Sollte in Ihrem Objekt kein externer Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt sein, sind Sie als Mieter:in dafür verantwortlich. Dem Winterdienstplan können Sie entnehmen, wann welche Mietpartei im Bedarfsfall mit dem Winterdienst an der Reihe ist. Es erfolgt ein täglicher Wechsel bei der Durchführung, je nach Lage Ihrer Wohnung.

Im Wesentlichen sind die Zugangswege zu den Hauseingängen und ein Teil der Verbindungswege zu räumen. Für die Durchführung dieser Arbeiten haben wir sämtliche dazu benötigten Materialien (Schneeschaufel, Besen, Sand) im Keller deponiert. Die Gerätschaften sollen nach Durchführung der Arbeiten gereinigt und auf den ursprünglichen Platz zurückgestellt werden. Sollte Material fehlen oder defekt sein, so bitten wir um Nachricht.

Wenn in Ihrem Objekt eine Fremdfirma beauftragt ist, müssen Sie als Mieter:in bis auf Widerruf den Winterdienst nicht ausführen.

Abschließend möchten wir auf die Wichtigkeit des Räumdienstes hinweisen. Sollte jemand wegen eines nicht durchgeführten Winterdienstes zu Schaden kommen, kann dies umfangreiche Folgen haben. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, für Erledigung des Winterdienstes Sorge zu tragen.

Genehmigungspflichtige Handlungen
Hund, Katze, Maus - was ist erlaubt?

Für die Anschaffung von größeren Tieren wie Hunden oder Katzen benötigen Sie unsere Zustimmung als Vermieterin. Eine Tierhaltungsgenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von der Art des Tieres und den räumlichen Gegebenheiten abhängt. Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der anderer Mietparteien kommen und die Wohnung nicht beschädigt bzw. verunreinigt werden darf.

Sollte es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit rückgängig zu machen. Die Haltung von Kleintieren, wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Wellensittich, bedarf keiner Genehmigung.

Ich möchte eine Markise an meinem Balkon anbringen. Darf ich das?

Sollten Sie den Wunsch nach einer Markise haben, teilen Sie uns diesen bitte mit. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich überprüfen und mit Ihnen die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen besprechen. Das Ergebnis halten wir dann in einer Vereinbarung als Anlage zu Ihrem Mietvertrag fest.

Ich möchte meine Wohnung baulich verändern und brauche neue Anschlüsse.

Wenn Sie in Ihrer Wohnung bauliche Veränderungen oder Installationen an der Elektrik oder sonstiger neuer Anschlüsse vornehmen möchten, dann teilen Sie uns dies bitte vorab mit. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen besprechen. Das Ergebnis halten wir dann in einer Vereinbarung als Anlage zu Ihrem Mietvertrag fest.

Nebenkosten (Heiz- und Betriebskosten)
Erdgas-Wärme-Soforthilfe - Was ist das?

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates eine Soforthilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme beschlossen und übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme.

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen, wie zum Beispiel Müllabfuhr, Pflege der Außenanlagen, Gebäudereinigung, Wasserversorgung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer usw. Sie zahlen monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für Betriebskosten. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Aus dieser Abrechnung ergibt sich dann für Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung.

Bis wann erhalte ich meine Abrechnung über die Nebenkosten?

Die Nebenkostenabrechnung muss Ihnen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes zugegangen sein.

Brauche ich die aktuelle Abrechnung für meine Lohnsteuererklärung?

Für die aktuelle Lohnsteuererklärung kann die Abrechnung aus dem Vorjahr für den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen genommen werden, da die Abrechnung in dem Jahr zugestellt wurde, für die die Lohnsteuererklärung erstellt wird.

Warum verändern sich meine Vorauszahlungen?

Auf Grundlage der letzten Abrechnung kann die Vermieterin die Vorauszahlungen anpassen.

Wie kann ich Energie einsparen?

Auf unserer Seite Energieberatung finden Sie viele hilfreiche Tipps zum Thema Energiesparen.

Die Verbraucherzentrale gibt ebenfalls nützliche Tipps und Hinweise auf ihrer Homepage

Möchten Sie einen Check bei sich zuhause durchführen lassen, können Sie das Angebot der KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH in Anspruch nehmen. Die Energieberatung ist gefördert und zu günstigen Konditionen erhältlich.

Ratschläge & Tipps
Wie funktioniert eigentlich Mülltrennung?

Für die Mülltrennung gibt es in Ihrer Wohnanlage in der Regel unterschiedlich gekennzeichnete Behälter. Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff gehören in die Wertstofftonne. Müll aus organischen Bestandteilen wie Obstreste, Teebeutel, Laub oder Eierschalen können in der Biotonne entsorgt werden. In die Restmülltonne kommt übriger Abfall, der nicht verwertet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Haarbürsten, Einwegrasierer, Kerzen, Kugelschreiber oder Aktenordner. In die Papiertonne kommen Geschenkpapier, Eierkartons, Taschentücher oder Zeitungen. Verpackungen aus Glas entsorgen Sie bitte in Glascontainern getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas. Putzmittel, Batterien oder Thermometer gelten als Sondermüll. Sie können beim Sperrmüll und Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof abgegeben werden.

Ich habe Schimmel in meiner Wohnung. Was muss ich machen?

Sporen und Schimmelpilze sind gesundheitsschädigend und sollten beim kleinsten Auftreten entfernt werden. Allerdings können auch Bekämpfungsmittel giftig sein, weshalb bei Unsicherheiten stets ein Fachmann zurate gezogen werden sollte. Wer den Schimmel eigenständig entfernen möchte, sollte in jedem Fall Schutzkleidung und Mundschutz tragen und darauf achten, keinen Staub bei der Arbeit aufzuwirbeln, um keine Schimmelsporen im Raum zu verteilen.

Ist der Schimmelbefall neu und kleinflächig, reicht meist das oberflächliche Entfernen mit Anti­Schimmel­-Mitteln aus. Diese schnell wirksamen Schimmelentferner enthalten Chlorwirkstoffe, die die Sporen in kürzester Zeit zerstören. Auch mit alkoholhaltigen Schimmelentfernern mit 80% Ethanol oder Wasserstoffperoxid lässt sich leichter Schimmel entfernen.

Ist der Befall älter und großflächig, ist der Schimmel wahrscheinlich bereits in Anstriche, Tapeten oder in die vorhandene Putzstruktur eingedrungen. Hier reicht eine oberflächliche Behandlung nicht mehr aus und es muss, in Absprache mit der Vermieterin, ein Sachverständiger für die Durchführung der Maßnahmen (Beseitigung und Sanierung) hinzugezogen werden.

Weitere Informationen zu Schimmel und dessen Vorbeugung finden Sie in unserem Infoflyer.

Wie lüftet man richtig?

Um eine Luftfeuchtigkeit von angenehmen 30 bis 60 Prozent zu erreichen, sollte die hineinströmende Luft kälter sein als die im Raum. Anders als vielfach angenommen ist nicht die warme Sommerluft trocken, sondern die kühle Luft am Herbstmorgen. Diese kann daher viel Feuchtigkeit aufnehmen, wenn sie sich erwärmt. Und genau das passiert beim Lüften.

Deshalb ist Stoßlüften die beste Methode, um die Feuchtigkeit zu reduzieren. Dabei wird ein normaler Raum schon in wenigen Minuten durchlüftet. Vom Lüften mit gekippten Fenstern in der Heizperiode raten wir ab. Bei gekippten Fenstern dauert die durchschnittliche Dauer des Luftwechsels zirka fünf- bis sechsmal länger als bei einer Stoßlüftung. Bei permanenter Kipplüftung haben zudem Teile der Fenster-Leibung praktisch Außentemperatur, was ein erhöhtes Schimmelrisiko darstellt. Aufgrund dessen rät die Verbraucherzentrale ebenfalls zum regelmäßigen Stoßlüften. Drei- bis viermal am Tag sollten die Fenster weit geöffnet werden, so die Empfehlung.

Weitere Informationen und Tipps finden Sie in unserem Flyer Richtig Heizen und Lüften.

Tipps zum Energiesparen, lüften und heizen finden Sie auch auf unserer Seite Energieberatung.

Wie heizt man richtig?

Beim Heizen ist es wichtig, die Raumtemperatur nicht unter 16 Grad fallen zu lassen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt in Ihrem Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Wohnräumen“ die Heizungsventile gleichmäßig aufgedreht zu lassen und sie tagsüber nicht herunterzudrehen, um sie dann abends voll aufzudrehen.

Während des Lüftens sollten die Ventile der Heizkörper ausnahmsweise geschlossen sein. Ansonsten würde man Energie verheizen. Doch Vorsicht: Kühlere Räume sollten nicht mit wärmerer Luft aus den Nachbarräumen geheizt werden. Sonst kommt es in kälteren Raum zu Taubildung (Kondenswasser) an Wänden und Fensterscheiben.

Damit die Heizkörper optimal arbeiten können, ist es zudem wichtig, diese nicht durch Vorhänge oder Möbelstücke verdecken. Nur so kann die aufgeheizte Luft frei zirkulieren – und die Wohnung wird angenehm warm.

Das Thermostatventil sollte nie zu hoch eingestellt werden. Bei zu hoher Einstellung wird die Temperaturregelung unwirksam. Wenn Ihr Thermostatventil mit Einstellziffern ausgerüstet ist, sind angenehme Wohnraumtemperaturen im Allgemeinen zwischen den Einstellziffern 3 und 4 zu erreichen. Gegebenenfalls ist entsprechend der Nutzung eines Raumes eine niedrigere Einstellziffer möglich. Die Thermostatventile sollten aber nie ganz geschlossen werden (mindestens Stellung * – Frostschutz).

Weitere Informationen und Tipps finden Sie auch in unserem Flyer Richtig Heizen und Lüften.

Tipps zum Energiesparen, lüften und heizen finden Sie auch auf unserer Seite Energieberatung.

Ich bin längere Zeit weg - muss ich was beachten?

Nach Möglichkeit hinterlegen Sie bei einem Nachbarn oder bei Bekannten Ihre Kontaktdaten während des Urlaubes oder geben eine Notrufnummer in unserem Service-Center an. So können wir Sie in Notfällen – beispielsweise bei einem Wasserschaden – erreichen. Auch ist es empfehlenswert, einen Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson zu lassen. Sie kann Ihre Blumen in der Wohnung pflegen und Ihren Briefkasten leeren.

Schließen Sie alle Fenster und Ihre Eingangstür. Um einer Blitzschlaggefahr vorzubeugen, sollte bei allen Elektrogeräten der Stecker gezogen werden und kein Gerät auf Stand-by laufen. Achten Sie aber auf den Hauptstromschalter – dieser sollte angeschaltet bleiben, sonst sind Ihre Kühlgeräte ausgeschaltet. Denken Sie auch daran, Ihre Müllbehälter vor Ihrem Urlaub zu leeren.

Wie kann ich einen Legionellen-Befall verhindern?

Bei zentralen Warmwasserversorgungsanlagen gibt es Verhaltensregeln, die maßgeblich dazu beitragen, den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage zu erhalten. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass durch regelkonformen Betrieb der Trinkwasserinstallation zu keinem Legionellen-Befall kommt. Hierfür muss jede Mietpartei für einen regelmäßigen Wasserfluss sorgen bzw. bei Nichtbenutzen über einen „längeren“ Zeitraum entsprechende Hygienespülungen (Wasser laufen lassen) vornehmen.

Zu den vorbeugenden Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht zählen:

  • Das regelmäßige Reinigen und Entkalken der Perlatoren der Wasserhähne mit Essigessenz
  • Das regelmäßige Spülen mit heißem und kaltem Wasser aller Entnahmestellen (Dusche, Spüle, Waschbecken) in der Wohnung
  • Bei längerer Abwesenheit (mehr als zwei Tage) das Schließen der Absperrarmatur für die Wohnung sowie nach der Rückkehr das Wasser an allen Entnahmestellen 5 Minuten ablaufen zu lassen. Bei einer Abwesenheit von 4 Stunden bis zu zwei Tagen genügt es, das Stagnationswasser ablaufen zu lassen (ca. 30 Sekunden bis das Wasser spürbar kühler wird).

Generell sollte das Wasser an allen Entnahmestellen regelmäßig (spätestens alle 72 Stunden) ausgetauscht werden.

Im Flyer „Informationen zum Thema Legionellen“ hat der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches und dem Deutschen Mieterbund alles wichtige zusammengefasst.

Was hilft gegen Ungeziefer?

Um Ungeziefer (Ratten, Wanzen, Silberfische, Papierfische, Ameisen, Tauben, Kakerlaken, Wespen) vorzubeugen, sollten Sie am besten schon das Eindringen von Schädlingen verhindern. Bewahren Sie Lebensmittel, vor allem Getreideprodukte, stets in gut verschließbaren Gläsern auf. Gegen feuchtigkeits- und wärmeliebende Tiere wie Asseln, Silberfische und Schaben hilft es, Räume gut trocken zu halten.

Hat sich aber dennoch Ungeziefer in Ihrer Wohnung eingenistet, versuchen Sie die gängigen Hausmittel. Falls auch dabei keine Besserung eintritt, wenden Sie sich an unser Service-Center, damit wir eine Fachfirma beauftragen können.

Darf ich Vögel füttern?

Das Füttern größerer Vögel, wie Tauben oder Krähen, ist in unseren Objekten – dazu gehören auch die Außenanlagen – strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen verstoßen nicht nur gegen die Hausordnung, sondern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können geahndet werden.