Bereits vor rund 20 Jahren hat die Volkswohnung in Karlsruhe besondere Wohnprojekte initiiert und begleitet. Auf der Konversionsfläche Smiley West (Nordstadt) entstanden verschiedene Baugruppenprojekte und innovative Würfelhäuser in Holzbauweise als zukunftsweisende Alternative zum Einfamilienhaus. Bereits bei der städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Kasernenareals wurden die späteren Bewohnerinnen und Bewohner frühzeitig einbezogen und gemeinschaftsorientierte Zielsetzungen verfolgt.
Mit den Projekten Mehrgenerationen-Wohnen am Albgrün in Grünwinkel und gemeinsamleben in der Waldstadt wurden auch in der jüngeren Vergangenheit besondere Stadtbausteine, Gebäude oder Wohnraummodelle im Dialog mit den künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern entwickelt und umgesetzt.
Konzeptvergabe
Bei der Konzeptvergabe steht die Qualität der eingereichten Konzepte im Vordergrund der Vergabeentscheidung. Ziel ist es, nach Maßgabe ausgewählter Kriterien die beste Lösung zu finden. Vonseiten des Grundstückseigentümers werden die inhaltlichen Kriterien zur Grundstücksvergabe definiert, darüber hinaus wird ein Verfahren entwickelt, wie die Vergabeentscheidungen getroffen werden. Zudem sind die Grundstückskosten vor Beginn des Verfahrens fixiert und den Bewerberinnen und Bewerbern bekannt.
Häufig gestellte Fragen
Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen (in der Regel Privathaushalte), mit dem Ziel ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt durchzuführen und dies selbst zu nutzen. Das gemeinschaftliche Wohnprojekt kann in verschiedenen Eigentums-/Besitzformen (Organisationsformen) und Rechtsformen realisiert werden. Möglich ist zum Beispiel die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts während der Planungs- und/oder Bauphase, oder das Bilden einer Genossenschaft. Die Rechtsform und Organisationsform sollten zum Konzept passen und die Durchführbarkeit des Konzeptes gewährleisten.
Eine Baugemeinschaft entsteht meist durch Initiative von einzelnen Bauwilligen, die Gleichgesinnte suchen. Grundvoraussetzung ist gegenseitige Sympathie und ähnliche Vorstellungen des Zusammenlebens. Baugemeinschaften sind ideal für alle, die keine „Wohnung von der Stange“ wollen und den „Häuslebau“ nicht allein verwirklichen möchten.
Als Baugemeinschaft zahlt man nur die tatsächlich entstandenen Kosten für Grundstück, Projektsteuerung, Planung und Bau. Anders als ein Bauträger muss die Baugemeinschaft keinen Gewinn erzielen.
Selbstverständlich besteht die Pflicht, das gemeinsam geplante und gebaute Gebäude inklusive Grundstück im Rahmen der jeweiligen Rechtsform zu betreiben und zu unterhalten.
Ja, allerdings können gemeinschaftliche Wohnprojekte in verschiedenen Eigentumsformen realisiert werden: Es gibt sowohl verschiedene Rechtsformen (z.B. BGB-Gesellschaft, Bruchteilsgemeinschaft, Genossenschaft, GmbH, etc.), als auch verschiedene Organisationsformen (z.B. jeder einzelne Teilnehmer erwirbt Eigentum, die Gesellschaft erwirbt das Eigentum und die Gesellschafter sind Mieter, etc.).
Gemeinsam statt einsam
Gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte sollen der steigenden Nachfrage nach neuen Wohnformen gerecht werden und ergänzende Angebote zu standardisierten Wohnraumangeboten darstellen.