Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Volkswohnung GmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://volkswohnung.de veröffentlichten Webseiten.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Das für den Datenschutzdialog verwendete Plugin „Real Cookie Banner“ verändert Attribute im Code der Website. Solange keine Auswahl im Datenschutzdialog getroffen wurde, erscheinen die folgenden Fehlermeldungen im validator.w3.org: „attribute consent-* not allowed“, „attribute nitro-exclude not allowed“, „a link element must have a href or imagesrcset attribute“. Nach einer Auswahl im Datenschutzdialog werden die Attribute wieder richtig dargestellt. Die Entwickler des „Real Cookie Banner“ haben die Beseitigung dieser Probleme in die Entwicklungsroadmap aufgenommen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.11.2023 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Ziff. 1 L-BGG-DVO und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.04.2024 aktualisiert.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne melden:
Pia Hesselschwerdt
Leiterin Kommunikation und Unternehmensentwicklung
Volkswohnung GmbH
Ettlinger-Tor-Platz 2
76137 Karlsruhe
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.