Energiesparen ist ein wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Denn die hohen Energiepreise haben eine direkte Auswirkung auf die Nebenkosten und ein reduzierter Verbrauch schützt Klima und Umwelt. Wir zeigen Ihnen einfache Tipps für den Alltag, damit Sie Ihren Energieverbrauch und die Nebenkosten effizient senken können.
Heizkostenzuschuss
Am 2. Februar 2022 ist der Beschluss für den Heizkostenzuschuss gefallen. Empfänger dieses Zuschusses sind:
- Personen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 (für den ersten Heizkostenzuschuss) bzw. von September 2022 bis Dezember 2022 (für den zweiten Heizkostenzuschuss) Wohngeld bekommen haben
- Personen, die Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung leben
- Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen haben
Wer für den Zuschuss über das Wohngeld bereits berücksichtigt wird, kann den Zuschuss nicht noch einmal als BAföG- oder AFBG-oder BAB-Bezieher bekommen. Insgesamt gibt es den Zuschuss nur einmal.
Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html
Weiterführende Informationen:
Informationen über Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte finden Sie auf der Website der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ unter https://www.energiewechsel.de im Bereich „Alltag“.
Häufig gestellte Fragen
Energieversorgungsunternehmen erzeugen oder beschaffen und versorgen Verbraucher:innen mit Energie. Dazu zählen elektrischer Strom, Erdgas , sowie Fern- und Nahwärme. In Karlsruhe versorgen unter anderem die Stadtwerke Karlsruhe Haushalte und Unternehmen mit Strom und Erdgas. Die Wahl des Energieversorgers erfolgt bei zentral betriebenen Heizanlagen und bei Allgemeinstrom durch die Volkswohnung. Die Fernwärmeversorgung in Karlsruhe erfolgt ebenfalls durch die Stadtwerke Karlsruhe, ein Anbieterwechsel ist hier nicht möglich. Wenn Sie als Mieter:in für Ihre Wohnung einen Strom- oder Gasvertrag abschließen, können Sie den Anbieter frei wählen.
Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des jeweiligen Energieversorgungsnetzes verantwortlich und stellt den Energieversorgern die zur Energielieferung erforderliche Infrastruktur zur Verfügung. Die Zähler, mit denen der Verbrauch der Nutzer:innen an Strom, Gas und Fernwärme gemessen werden, gehören üblicherweise dem jeweiligen Netzbetreiber. Strom-, Fernwärme- und Gasnetz in Karlsruhe befinden sich im Eigentum der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH.
Die Heizungen sind abhängig von der Außentemperatur, das heißt, erst wenn die Außentemperatur unter einen bestimmten Wert fällt, ist es möglich zu heizen. Vor allem in der Übergangszeit zwischen Sommer und Winter fühlt sich die Temperatur manchmal kühler an, als sie ist.
In der jetzigen Situation empfehlen wir, keine elektrisch betriebenen Heizgeräte zu nutzen, da die Stromkosten sehr stark gestiegen sind. Ihre Stromrechnung wird dadurch stark steigen. Außerdem ist eine Überlastung des Stromnetzes möglich, wenn viele Menschen ein elektrisches Heizgerät verwenden.
Damit die ganze Wohnung warm wird, müssen alle Heizkörper in der Wohnung auf die gewünschte Raumtemperatur eingestellt werden. Ein Heizkörper reicht nicht für die ganze Wohnung.
Die Heizkörper sollten nicht ausgeschaltet sein. Denn so kühlt die ganze Wohnung aus und braucht dann umso mehr Energie, bis sie wieder warm wird.
Die Heizung hält die gewünschte Raumtemperatur, z.B. auf Stellung 3 eine Raumtemperatur von 20°C. Wenn diese Temperatur erreicht ist, geht der Heizkörper aus und wird kalt. Er geht erst dann wieder automatisch an, wenn die Raumtemperatur von 20°C unterschritten wird.
- In einem modernisierten Gebäude sollen alle Heizkörperthermostate aufgedreht sein und auf Stufe 3 stehen.
- Beim Stoßlüften am besten die Thermostate herunterregeln. Drehen Sie die Thermostate nicht komplett aus, damit die Wohnung nicht auskühlt (Frostschutz-Zeichen *).
- Tipp: Mit bereits einem Grad Celsius weniger können Sie Ihre Heizkosten um bis zu sechs Prozent senken.
- Weitere Informationen und Tipps finden Sie auch in unserem Flyer Richtig Heizen und Lüften.
Wir überprüfen die Einstellungen aller Heizungsanlagen auf Energieeinsparpotentiale und optimieren den Verbrauch. Wir kommen selbstverständlich sämtlichen gesetzlichen Verpflichtungen zur Einsparung von Heizenergie nach. Außerdem wurde die Nachtabsenkung zur Energieeinsparung in allen Häusern aktiviert.
Unsere Fachhandwerker führen turnusmäßig Anlagenchecks durch. In diesem Jahr haben wir den Check genutzt, um die Heizkurve auf einen niedrigen Energieverbrauch hin zu optimieren. Die Heizungsanlagen sind nun sensibel eingestellt und reagieren behutsamer auf sinkende Außentemperaturen, das heißt, die Anlage springt nicht mit voller Kraft an. Die Vorgaben zur geschuldeten Mindesttemperatur halten wir dabei selbstverständlich ein.
Wir optimieren die Dämmung von Heizleitungen in den Heizräumen, um auch dadurch entstehende Wärmeverluste zu minimieren.
Unsere Wärmeversorgungsanlagen funktionieren „außentemperatur-gesteuert“. Das bedeutet, dass die Heizung erst ab einer bestimmten Außentemperatur angeht. Diese Einstellungen haben wir so angepasst, dass auch weiterhin die gesetzlich geforderten Mindesttemperaturen von tagsüber 20 °C und nachts von 18 °C erreicht werden.
Wir haben in allen Objekten die Nachtabsenkung aktiviert. Das bedeutet, dass in der Zeit von 23:00 bis 05:00 Uhr morgens nur eine reduzierte Raumtemperatur von 18 °C erreicht wird. Alle rechtlichen Vorgaben werden zu jeder Zeit von uns eingehalten.
Ab 05:00 Uhr morgens beginnt standardmäßig der reguläre „Tag-Heizbetrieb“. Selbstverständlich halten wir auch hier zu jeder Zeit die rechtlichen Vorgaben ein.
Im Zuge der Anlagenprüfung wird auch die Warmwassertemperatur bewertet. Auch hier setzen wir weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen und Regularien zur Legionellensicherheit um.
Unsere zentralen Wärmeversorgungsanlagen sind ganzjährig in Betrieb. Wir deaktivieren im Sommer den Heizbetrieb und halten lediglich die Warmwasserbereitung in Betrieb.
Wir überprüfen unsere Versorgungsverträge und verhandeln Anpassungen.
Wir haben unsere Mieterinnen und Mieter frühzeitig über die steigenden Kosten informiert und die Vorauszahlungen außerordentlich angepasst. Dies ändert natürlich nichts an den steigendenden finanziellen Belastungen für jeden Haushalt, führt aber im besten Fall dazu, dass hohe Nachzahlungen im kommenden Jahr jetzt schon durch die monatlich höheren Vorauszahlungen abgefedert werden und niemand vor einem großen Schuldenberg steht.
Auch wenn wir keinen Einfluss auf Gesetzgebung, Witterungseinflüsse oder die Energiepreise haben: Als Vermieterin bleiben wir am Ball und setzen das, was in dieser herausfordernden Situation möglich ist, um. Unser Anliegen in der Energiekrise ist es, Transparenz zu schaffen und unsere Mieterinnen und Mieter in den Prozess einzubinden.
Die zusätzliche Nutzung von Heizlüftern verhilft zwar kurzfristig zu mehr Wärme, kann jedoch bei der Stomabrechnung richtig ins Geld gehen. Selbst bei den hohen Gaspreisen momentan ist es fast doppelt so teuer mit einem Heizlüfter zu heizen. Wenn viele Menschen gleichzeitig zusätzliche Geräte ans Stromnetz anschließen, kann es außerdem zu einem Stromausfall kommen, da die Netze überlastet werden.
Der Einsatz von Teelichtöfen im Innenraum ist sehr gefährlich! Wenn die Teelichter nah zusammenstehen, wird die Wärme gestaut und es kann innerhalb von Sekunden zu einem Wachsbrand kommen. Hier entsteht schlagartig eine bis zu 1 Meter hohe Flamme, durch den Deckel auf dem Teelichtofen kann diese sogar noch zusätzlich in die Breite schießen.
Falls es zu einem Wachsbrand kommt: Bitte keinesfalls mit Wasser löschen! Nutzen Sie einen für Flüssigkeitsbrände zugelassenen Feuerlöscher. Am besten setzen Sie gar keinen Teelichtofen ein.