Ich interessiere mich für eine Wohnung, was muss ich tun?

Wohnraum ist ein knappes Gut. Unser Auftrag ist, breiten Schichten der Bevölkerung bezahlbare Wohnungen anzubieten. Dabei möchten wir transparent, fair und bedarfsgerecht handeln. Damit unterschiedliche Gruppen Zugang zu Wohnraum haben, besteht unser Vermietungsprozess aus drei Ansätzen. Um unserem Anspruch fair zu vermieten gerecht zu werden, prüfen wir regelmäßig, ob alle Interessentengruppen entsprechend ihres Anteils im Interessentenpool eine Wohnung bekommen haben. Gegebenenfalls passen wir den Prozess an.

Ansatz 1: Unser Regelprozess bei der Vermietung

Wird eine Wohnung frei, überprüft das System automatisch, welche Mietgesuche zu dieser Wohnung passen: Stadtteil, Zimmeranzahl und maximale Warmmiete stimmen überein. Um bedarfsgerecht zu vermieten, ist außerdem eine Mindestpersonenanzahl bei jeder Wohnung erfasst. Ein digitales Losverfahren entscheidet, wer dann zur Besichtigung eingeladen wird. Wenn Interessenten nach der Besichtigung die Wohnung mieten möchten, dann überprüfen die Kundenbetreuer:innen die üblichen Unterlagen und entscheiden über die Vermietung.

 

Der Regelprozess in den 5 Einzelschritten

Schritt 1

Wohnung im Bestand wird frei

Schritt 2

Mietgesuch und Angebot stimmen überein

Schritt 3

Das digitale Losverfahren kommt zum Einsatz

Schritt 4

Besichtigung

Schritt 5

Entscheidung

Ansatz 2

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum wir vom Ansatz 1 abweichen und Wohnungen ohne Einsatz des Losverfahrens anbieten. Interne Umzüge aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen gehören dazu. Ebenso Mieterinnen und Mieter, die aufgrund veränderter Lebensumstände ihre Wohnungsgröße verkleinern möchten, und Personen, die sich gezielt für ein Wohn- oder Seniorenprojekt bewerben. Zudem inserieren wir in manchen Projekten Neubau-Wohnungen auf unserer Website und dem Online-Marktplatz ImmoScout24. Auf diese Wohnungen kann man sich direkt bewerben.

Blick in ein Zimmer, in dem für einen Umzug viele Kartons gestapelt sind.

Ansatz 3

Um Menschen in besonders schwierigen Lagen oder Notsituationen Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen, vermieten wir ca. 10 % der freien Wohnungen über den Ansatz 3. Beispielsweise hat die Fachstelle Wohnungssicherung ein Wohnungskontingent. Zunehmend vermieten wir auch direkt an Träger der freien Wohlfahrtspflege, so dass Wohnangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen entstehen. Auf diese Wohnungen können Sie sich leider nicht direkt bewerben. Droht Ihnen Wohnungsverlust, kontaktieren Sie bitte die Fachstelle Wohnungssicherung. In allen anderen Fällen wenden Sie sich an den Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe.

Eine ältere Frau hält ihre Handtasche und den Wohnungsschlüssel in der Hand.