Häufig gestellte Fragen
Sie sind Mietinteressentin oder Mietinteressent? Dann finden Sie auf dieser Seite alle Antworten zu Fragen rund um Ihr Mietgesuch.
Sind Sie bereits Mieter:in bei der Volkswohnung, dann finden Sie unter „Wohnen“ alle Antworten zu Ihren Unterjährigen Verbrauchsinformationen, zum Mietvertrag oder zu den Nebenkosten. Schneller geht es hier: Informationen für Mieter:innen
Möchten Sie mehr übers Energiesparen wissen? Hier gibt es viele Informationen dazu: Energieberatung
Mit einer aktuellen E-Mail-Adresse können Sie ein Mietgesuch bequem online bei uns hinterlegen.
Auch dann ist eine Anmeldung mittels telefonischer Registrierung möglich. Hierzu vereinbaren Sie einen Rückruftermin durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Centers. Halten Sie zum Termin bitte eine Aufstellung Ihrer Nettoeinkünfte (inklusive Kindergeld, Renten, Transferleistungen etc.) bereit.
Neben persönlichen Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) geben Sie Auskunft zu Höhe und Art Ihres Haushaltseinkommens (z.B. Brutto- und Nettoeinkünfte, Kindergeld, Renten, Transferleistungen etc.). Wir überprüfen das vor Vertragsabschluss und behalten uns vor, Personen mit falschen Angaben künftig nicht mehr zu berücksichtigen.
Eine Übersicht unseres Wohnungsbestandes, aufgeteilt nach Zimmeranzahl und Stadtteil, finden Sie in dieser Auflistung.
Nein, es sei denn, sie ist auf unserer Homepage unter Mietangebote veröffentlicht. Auf diese Wohnungen können Sie sich direkt bewerben.
Nein, unter Mietangebote stellen wir nur eine Auswahl ein. Den Großteil unserer Wohnungen vermieten wir über unseren Mietinteressentenpool per digitalem Losverfahren.
Nein, pro Haushalt kann nur ein Gesuch für den Mietinteressentenpool aufgegeben werden.
Leider ist es nicht möglich, ein bereits aufgegebenes Gesuch nachträglich zu verändern. Sollten sich Ihre Suchkriterien ändern und Sie möchten diese aktualisieren, stellen Sie bitte ein neues Gesuch mit demselben Namen, Geburtstag und E-Mail-Adresse ein. Das vorherige Gesuch wird in dem Fall automatisch deaktiviert und durch das neue ersetzt.
Sollten wir feststellen, dass mehrere aktive Gesuche mit denselben Suchkriterien hinterlegt wurden, behalten wir es uns vor, diese Interessenten von der Wohnraumversorgung auszuschließen
Wenn Sie ALG I erhalten, gibt es zunächst nichts zu beachten. Allerdings besteht die Möglichkeit, ALG I aufzustocken, dann ist es wichtig, dass die Kosten der Unterkunft angemessen sind.
Wenn Sie ALG II beziehen, übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Angemessen heißt, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.
Empfehlung: In unserem Mietgesuch fragen wir die Warmmiete ab. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die in Karlsruhe gültigen Kostensätze für angemessenen Wohnraum um einen bestimmten Betrag für Heizung und Warmwasser zu erhöhen. Wir schlagen Ihnen folgende Angaben für eine maximale Warmmiete unverbindlich vor:
Für 1 Person = 611 €
Für 2 Personen = 751 €
Für 3 Personen = 923 €
Für 4 Personen = 1.107 €
Für 5 Personen = 1.264 €
Jede weitere Person plus 181 €
Achtung: Die Kostensätze des Jobcenters beziehen sich auf die Bruttokaltmiete, darin sind Kosten für Heizung und Warmwasser nicht enthalten. Sie finden die von der Stadt Karlsruhe vorgegebenen Kostensätze für angemessenen Wohnraum hier: Kostensatz Jobcenter Karlsruhe Stadt
Bitte beachten Sie, dass unsere Empfehlung zur maximalen Warmmiete eine grobe, unverbindliche Einschätzung ist. Ob diese der tatsächlich angemessenen Warmmiete entspricht, muss immer im Einzelfall durch das jeweilige Jobcenter geprüft und genehmigt werden. Die Kostensätze für den Landkreis Karlsruhe können abweichen. Die obigen Angaben können jedoch zur groben Orientierung herangezogen werden.
Eine Übersicht für die angemessene Warmmiete im Landkreis finden Sie hier: Kostensätze Jobcenter Karlsruhe Landkreis
Für die meisten unserer Wohnungen ist kein WBS erforderlich. Wenn Ihnen eine Wohnung angeboten wird, für die ein WBS erforderlich ist, finden Sie diese Information im Anschreiben, oder werden von der Kundenbetreuerin bzw. dem Kundenbetreuer darauf aufmerksam gemacht. Erst dann müssen Sie prüfen, ob Sie berechtigt sind und beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe einen WBS beantragen.
Nein. Der WBS berechtigt Sie lediglich zusätzlich zum Bezug einer Wohnung, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde.
Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Wohnkosten, der nur auf Antrag gezahlt wird. Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Wohnkostenbelastung ab. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Stadt Karlsruhe.
Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, tritt zum 1. Januar 2023 das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten abgefedert werden.
Mit Hilfe des Wohngeldrechners des Bundesbauministeriums können Sie sich den Wohngeldbetrag ausrechnen lassen. In Karlsruhe gilt die Mietenstufe 4. Bitte beachten Sie, dass der tatsächlich gewährte Zuschuss nur von Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde verbindlich berechnet werden kann.
Wenn Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete benötigen, können Sie Wohngeld beantragen beim Bürgerdienst der Stadt Karlsruhe. Das Antragsformular steht online zur Verfügung, ebenso wie weitere Informationen zum Thema.
Im Regelfall bieten wir jede Wohnung unverbindlich mehreren Interessierten an. Daher ist es möglich, dass jemand anders die Zusage erhalten hat.
Wir möchten, dass alle Interessentinnen und Interessenten die gleiche Möglichkeit haben, eine passende Wohnung bei uns zu finden. Ausschlaggebend ist, dass die Kriterien einer freien Wohnung (Stadtteil, Größe, Miete, Barrierefreiheit, Wohnberechtigungsschein etc.) mit den Suchangaben übereinstimmen. Gibt es viele Interessierte, deren Gesuch genau dazu passt, setzen wir ein digitales Losverfahren ein. Die so ermittelten Personen erhalten eine Einladung zur Besichtigung. Nach diesem Termin und der Überprüfung der persönlichen Angaben entscheiden unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer über die Vermietung.
Ihr Mietgesuch ist ein Jahr lang gültig. Liegt uns eine aktuelle E-Mail-Adresse von Ihnen vor, werden Sie vor Ablauf dieser zwölf Monate automatisch per E-Mail daran erinnert, Ihr Gesuch zu erneuern, falls Sie noch keine passende Wohnung gefunden haben.
Wenn Sie verhindert sind, wenden Sie sich bitte an die Person, von der Sie die Einladung erhalten haben.
Wir vermieten auch barrierefreie, senioren- bzw. rollstuhlgerechte Wohnungen. Bitte geben Sie Ihren Bedarf an der entsprechenden Stelle im Mietgesuch an.
Um Menschen in Notlagen mit Wohnraum zu versorgen, vermieten wir einen bestimmten Anteil unserer Wohnungen in Abstimmung mit unseren Ansprechpartnern bei der Stadt Karlsruhe. Auf diese Wohnungen kann man sich leider nicht direkt bewerben.
Sollten Sie obdachlos sein oder liegt gegen Sie ein Räumungstitel vor, können Sie sich direkt an die Fachstelle für Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe wenden.